Kroatiens Umgang mit Symbolen des Totalitarismus

Kroatien diskutiert den Umgang mit Symbolen des Totalitarismus. Eine Kommission schlug vor, den eigentlich verfassungswidrigen Ustascha-Gruß "Für die Heimat - bereit!" in Ausnahmefällen, etwa innerhalb des Wappens einer bestimmten Brigade, zu erlauben. Der fünfzackige Stern soll erlaubt bleiben, aber etwa bei provokanter Verwendung strafbar sein. Ist das der richtige Umgang?

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Autograf.hr (HR) /

In Deutschland undenkbar

So ein Vorschlag wäre in anderen Ländern undenkbar, schimpft Autograf.hr:

„Glaubt nur eines der siebzehn Mitglieder der Kommission, dass jemand in Deutschland auf die Idee käme, zur Gedenkfeier eines Ex-Nazis ein Hakenkreuz auf die Gedenktafel zu meißeln oder mit erhobenem rechten Arm und Hitlergruß zu grüßen? Natürlich nicht. Der deutsche Staat toleriert keine faschistischen Symbole unter dem Deckmantel des Gedenkens. ... Die Kommission stuft den Ustascha-Gruß in ihrem Gutachten als klar verfassungswidrig ein, will ihn aber ausnahmsweise bei Gedenkfeiern zulassen. Und unser Premier, der noch dazu Jurist ist, spricht von einem Dokument des Dialogs. So etwas gibt es nur bei uns.“

Večernji list (HR) /

Salomonischer Vorschlag

Večernji list hingegen hält die von der Kommission ausgesprochene Empfehlung für weise:

„Diejenigen, die auf den Ustascha-Gruß oder den roten Stern fixiert waren, erwarteten eine endgültige und ausschließliche Entscheidung, doch tappte die Kommission nicht in diese Falle. Das konnte sie mit Blick auf die Praxis des Europäischen Gerichtshofs auch nicht. Denn in dieser Praxis werden notorische Symbole verboten, mehrdeutige jedoch nicht. Deshalb kann der fünfzackige Stern nur in Ausnahmefällen verboten werden - im kommunistischen Kontext oder im Kontext der Aggression gegen Kroatien.“