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Archiv / Magazin / Politik / EU-Erweiterung / Hintergrund | 31.01.2007
Entwicklung der europäischen Integration
von Frens Stöckel
Von sechs Staaten 1951 ist das europäische Projekt inzwischen auf 27 Staaten gewachsen. Wer ist eigentlich wann hinzugekommen? Ein Blick auf die Entwicklung der EU.
Seit der Aufnahme von Bulgarien und Rumänien gibt es kaum einen Leitartikler, der nicht vor Überdehnung oder Kollaps gewarnt, keinen Elder Statesman, der nicht die künftigen Risiken und funktionalen Unwägbarkeiten der Europäischen Union analysiert hätte. Viele Bürger der alten EU-Mitgliedsstaaten fühlen sich "überfahren": Sie erwarten zunächst institutionelle Reformen, um die politische Handlungsfähigkeit zu wahren. Demgegenüber stehen die neuen Mitglieder im Osten. Aufgrund ihrer jüngsten, insgesamt meist positiven Entwicklungen hin zu Demokratie und Marktwirtschaft befürworten sie baldige Erweiterungen.

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Somit stellt sich die Frage, ob die Grenzen der Erweiterung vorerst erreicht sind. Ein Grundkonsens über Europa und seine Zukunft scheint nicht in Sicht. In solcher Situation mag ein kurzer Blick auf den Werdegang der EU hilfreich sein, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur derzeitigen Lage zu verdeutlichen.
Die Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft – die Gründerjahre
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs organisierten sich in vielen Ländern Europas europäische Bewegungen. Ihr Ziel war, die desaströsen Nationalismen der ersten Jahrhunderthälfte zu überwinden und weitere Kriege zu verhindern. Die erste konkrete Annäherung der Nationen brachte die Gründung des Europarats 1949 und dessen Einsatz für die Menschenrechte.
1950 schlug der französische Außenministers Robert Schuman vor, die westeuropäische Montanindustrie zusammenzuschließen und so einen gemeinsamen Markt zu schaffen. Das Konzept wurde als Schuman-Plan bekannt, fußt aber auf einer Idee des damaligen Leiters des französischen Planungsamtes, Jean Monnet, der daraufhin Präsident der Pariser Schuman-Plan-Konferenz wurde. Ein Jahr später unterzeichneten sechs Länder einen Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion). Die Gründungsmitglieder waren Frankreich, Deutschland, Belgien, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Erstmals wurden Bereiche staatlicher Souveränität auf eine überstaatliche Institution, die so genannte Hohe Behörde (später: Kommission), übertragen. Diese übernahm von nun an Planungs- und Kontrollfunktionen für die Mitgliedsstaaten: Neben den wirtschaftlichen Belangen verbanden die Gründerstaaten noch weiterreichende politische Ziele mit der EGKS.
Das geteilte Europa, Stagnation und erste Erweiterung
Der aufkommende Ost-West-Antagonismus machte jedoch die frühen Visionen gesamteuropäischer politischer Einigung zunichte. Vielmehr folgte der Weg der europäischen Integration nun einer primär funktionalen, pragmatischen Logik. Integrationsmotor war die Wirtschaft. Nach harten Verhandlungen und unter dem Eindruck der Suez-Krise unterzeichneten die sechs Mitglieder der EGKS im März 1957 die Römischen Verträge, die zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) führten. Neben einer Zollunion sah diese die Entwicklung freien Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs vor. Ebenfalls regelten die Staaten, Atomenergie gemeinsam zu erforschen und zu nutzen. (Europäische Atomgemeinschaft). Doch zeichneten sich bereits große Differenzen über das weitere Vorgehen ab.
Eine Initiative Großbritanniens, das 1961 selbst einen ersten Aufnahmeantrag gestellt hatte, sah die Zusammenführung der EWG mit der OECD zu einer großen Freihandelszone vor. Dies widersprach den Vorstellungen der Kontinentaleuropäer, besonders Frankreichs, und führte somit zur Stagnation des europäischen Einigungsprozesses fast durch die gesamten 1960er Jahre. Der französische Staatspräsident Charles De Gaulle bremste das Vorankommen der Gemeinschaft durch sein wiederholtes Veto gegen einen britischen Beitritt und mit einer "Politik des leeren Stuhls": Frankreich blieb den Ratssitzungen fern, und der Rat war dauerhaft beschlussunfähig.
1965 beschloss man die Fusion von Montanunion, EWG und Atomgemeinschaft. Dadurch erhielten die drei Gemeinschaften gemeinsame Institutionen, darunter den Rat und die Kommission. Doch erst 1969 konnten auf dem Haager Gipfel die Weichen in Richtung Vertiefung und Erweiterung gestellt werden. Der Kreis vergrößerte sich 1973 um Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich. 22 Jahre nach der Gründung der Montanunion war dies die erste der bisher sechs Erweiterungen.
Reformdiskussionen und Süderweiterung
Der Erweiterung folgte wiederum eine längere Diskussion über Reformen der Institutionen und anderer Bereiche der Vergemeinschaftung, die häufig aufgrund nationaler Empfindlichkeiten ins Stocken kam. Schon hier forderten die Befürworter weiterer Integration ein "Europa der zwei Geschwindigkeiten", um den Status quo zu überwinden. Im Laufe der Zeit einigte man sich in Hinblick auf die künftige EG-Finanzierung, Haushaltskompetenzen wurden auf Rat und Europaparlament verlagert. Schließlich konnte 1979 das Europäische Währungssystem (EWS) verabschiedet werden.
Zwei Jahre später, 1981, folgte die Aufnahme Griechenlands. Den vorläufigen Abschluss der "Süderweiterung" bildeten Spanien und Portugal 1986. Hiermit kam der europäischen Einigung eine neue Qualität zu, erstmals wurden Staaten aufgenommen, die sich erst vor Kurzem von autokratischen Regimes befreit und zu Demokratien entwickelt hatten. Durch eine starke Europäische Kommission – namentlich ihren Präsidenten Jacques Delors – wurde dieser Herausforderung mit wichtigen Reformen begegnet. So wurde etwa das Mehrheitsprinzip im Rat und die Stellung des Parlaments gestärkt, um 1987 die Einheitliche Europäische Akte (EEA) verabschieden zu können.
Ende des Ost-West-Konflikts und die Kopenhagener Kriterien
Nach der Implosion des Ostblocks wurde die erfolgreiche westliche Integrationsgemeinschaft zum Magneten für die jungen Transformationsstaaten. Die erste Erweiterung der EG wurde im Zuge der deutschen Einheit vollzogen, als die DDR im Oktober 1990 der Bundesrepublik Deutschland beitrat. Für die absehbare Aufnahme der Staaten Mittel- und Mittelosteuropas einigte man sich in Kopenhagen 1993 auf einen Kriterienkatalog, der die zu erfüllenden Vorbedingungen einer Mitgliedschaft markierte. Die wesentlichen, seither geltenden Aufnahmebedingungen sind Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Übernahme des Rechtsbestands (Acquis communautaire). Doch auch eine in jüngster Zeit häufig diskutierte Bedingung wurde ebenfalls festgeschrieben: die der Aufnahmefähigkeit der Staatengemeinschaft selbst.
Der Vertrag von Maastricht und die vierte Erweiterung
Ende 1993 trat der Vertrag über die Europäische Union ("Vertrag von Maastricht") in Kraft, womit die bisher weitreichendsten Kompetenzübertragungen vollzogen wurden. Fortan umfasste die Zusammenarbeit die Bereiche Außen- und Sicherheitspolitik wie auch Justiz und Inneres. Bis Ende des Jahrhunderts sollte eine gemeinsame Währung eingeführt sowie die Freizügigkeit (Schengener Abkommen) vorangetrieben werden. Dies überzeugte die Bevölkerungen Österreichs, Schwedens und Finnlands – alle drei Staaten traten nach kurzen Beitrittsverhandlungen 1995 der Union bei.
Der Euro, das Ende der Teilung Europas und wachsender Reformdruck
Mit Blick auf die große Erweiterungsrunde 2004 – seit 1998 verhandelte die EU mit sechs beitrittswilligen Ländern (Estland, Polen, Tschechien, Slowenien, Ungarn und Zypern), seit 2000 auch mit Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und der Slowakei – gestalteten sich neue Reformvorhaben schwierig. Die Gipfel von Amsterdam (1997) und Nizza (1999) brachten einen Hohen Vertreter für die Außenpolitik, Adaptionen der Verfahren und wichtige Detailverbesserungen. So sollte es fortan möglich sein, dass Integrationsschritte nicht von allen Mitgliedsstaaten gleichzeitig vollzogen werden müssen. Zudem wurde 2002 das Euro-Bargeld eingeführt. Mit der Erweiterung 2004 feierte man die Überwindung des vormals geteilten Europas. Rumänien und Bulgarien traten zum 1. Januar 2007 der Union bei – dies markierte die vorerst letzte Erweiterungsrunde.
Grenzen der EU-Erweiterung und die europäische Identität
Der Prozess der europäischen Integration zeigt sich im Rückblick als ein Wechselspiel dynamischen Fortschritts und Phasen der Stagnation. War allerdings das Zusammenführen des westlichen mit dem östlichen Teil Europas ein Gebot der Geschichte, so gilt es heute, darüber hinaus politische Verantwortung in der Welt zu übernehmen. Beispielsweise die Balkan-Kriege haben den Europäern die Grenzen ihrer Handlungsfähigkeit drastisch vor Augen geführt. Seit Juni 2000 genießen alle Staaten des westlichen Balkans den Status "potenzieller Beitrittskandidaten". Während des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses wird es darauf ankommen, dass die beitrittswilligen Staaten ihre Nationalismen aufgeben und sich aussöhnen. Die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat 2005 als erste den Status eines "Beitrittskandidaten" bekommen. Auch an den seit Oktober 2005 geführten Beitrittsverhandlungen mit der Türkei wird sich zeigen, welche Idee von Europa sich letztlich durchsetzen könnte.

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