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Ein Kruzifix in Klassenzimmer verstößt gegen die Menschenrechtskonvention, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt. Italien muss nun einer Bürgerin, die gegen Kreuze in Klassenzimmern geklagt hatte, 5000 Euro Entschädigung zahlen. Die Tageszeitung Die Presse kritisiert das Urteil: "Was, wenn jemand kommt und etwa die Lehrerinnen durch Lehrer ersetzt haben will, weil sie den Lehren des Propheten entgegenstehen, nach denen derjenige seine Kinder zu erziehen wünscht? ... Neutralität gibt es in dieser Frage nicht: Jede Lösung nimmt gegen irgendeine Partei Stellung, nimmt irgendjemandem etwas weg, bevorzugt etwas. Laizität als Staatsreligion ist zwar vielleicht die Vision der europäischen Menschenrechtsrichter. Aber es ist ein steriles Konzept, aus dem allein nichts wachsen kann außer einem Vakuum, in das andere, kräftigere Glaubensströme eindringen werden. Dann ist es auch mit unserem Begriff der Menschenrechte vorbei - übrigens auch ein, vielleicht zunächst ungeliebter, Sprössling des Christentums."
» zum ganzen Artikel (externer Link, deutsch) Mehr aus der Presseschau zu den Themen » Religion, » Italien, » Europa Alle verfügbaren Texte von » Michael Prüller
» zur gesamten Presseschau vom Mittwoch, 4. November 2009
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