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Altenbockum, Jasper von
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In der europäischen Presseschau wurden bisher 2 Artikel dieses Autors/ dieser Autorin zitiert.
Alte Parteien hilflos gegen Piraten
Der Piratenpartei in Deutschland wird vorgeworfen, sich nicht genügend von rechten Ideologien abzugrenzen. Zuletzt hatte der Geschäftsführer der Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Martin Delius, den rasanten Aufstieg seiner Partei mit dem der NSDAP verglichen. Das ist zwar ein gefundenes Fressen für die etablierten Parteien, meint die konservative Frankfurter Allgemeine Zeitung, aber sie empfiehlt sachliche Argumente: "Sie sei im 'braunen Sumpf' unterwegs, jauchzen ihre Gegner, sie wisse nicht, wie sie mit den 'Rechten' umgehen solle, sie könne ihr Verhältnis zum Rechtsextremismus nicht klären. Auch wenn der Berliner Pirat Martin Delius das Ritual der Rituale bemüht und sich für den 'absoluten Blödsinn und Quatsch' entschuldigt, den er geredet hat - es nützt ihm und seiner Partei nichts. Sie ist in die Ecke gestellt, von der alle wissen, dass sie dort nicht hingehört, von der aber auch alle wissen, dass sie die Schmuddelecke ist, in der jeder in Deutschland erledigt werden kann. Um gegen die Piratenpartei zu bestehen, müssen keine Tricks bemüht werden ..., die Parteien [müssten] Sinn und Verstand von Recht, Regeln, Ritualen und Repräsentation erklären können. Das haben sie offenbar verlernt."
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Gerichte schützen Internet-Opfer zu wenig
Der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof haben in zwei Urteilen die Persönlichkeitsrechte im Internet gestärkt. Künftig können Menschen, die Opfer von Verunglimpfungen im Internet werden, auch in ihrem Heimatland gegen ausländische Betreiber von Internet-Seiten gerichtlich vorgehen. Der konservativen Frankfurter Allgemeinen Zeitung reicht das nicht: "Unter Bloggern, die gerne an andere Maßstäbe anlegen, die sie für sich selbst nicht gelten lassen, ist die Anonymisierung eine beliebte Tarnkappe, man könnte auch sagen: Narrenkappe. Wird sie missbraucht, hat es der Missbrauchte schwer, sich zu wehren - wenn es die Störerhaftung nicht gäbe. Der Bundesgerichtshof hat sein Urteil gegen Google als beklagten Bloghost dennoch nach zwei Seiten ausgerichtet: Der amerikanische Betreiber kann sich nicht hinter kalifornischem Recht verstecken, und die Blogger können nicht so tun, als gelte für sie nur die Meinungs- und Pressefreiheit, nicht aber der Schutz der Persönlichkeit. Der Gerichtshof hat aber auch klargestellt, dass nicht jede Beschwerde einen Blogger zum Störer macht, dass die Beweislast vielmehr beim Beschwerdeführer liegt. Das wird das Unwesen des anonymen Anschwärzens nur unzureichend eindämmen."
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