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Rath, Christian
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In der europäischen Presseschau wurden bisher 3 Artikel dieses Autors/ dieser Autorin zitiert.
Diskriminierung aus Bequemlichkeit
Die unterschiedlichen Versicherungstarife für Männer und Frauen verdeutlichen die anhaltende Diskriminierung von Frauen in der Gesellschaft, kommentiert die linke tageszeitung und lobt das Urteil des EuGH: "Die Bildung von Risikogruppen nach dem Geschlecht ist bei den Versicherungsunternehmen nur deshalb so beliebt, weil die Geschlechtszugehörigkeit leicht feststellbar ist - leichter jedenfalls als Freizeitgewohnheiten und Drogenkonsum. Doch Bequemlichkeit kann keine Diskriminierung rechtfertigen. Für eine Unterscheidung nach der Staatsangehörigkeit ist dies erstaunlicherweise schon längst anerkannt. Die sogenannten Ausländertarife bei der Kfz-Versicherung sind schon seit 1994 verboten, obwohl es statistisch belegbar war, dass nichtdeutsche Staatsangehörige höhere Schäden bei Unfällen verursachten. Was sagt es über unsere Gesellschaft aus, dass den Frauen diese Diskriminierung so viel länger zugemutet werden konnte? ... In einigen Jahren wird sich zeigen, dass Unisex-Tarife völlig normal und allseits akzeptiert sind. An gerechte Verhältnisse wird man sich schnell gewöhnen."
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Christian Rath über den EU-Beschluss zur Leugnung von Völkermord
Die EU hat beschlossen, dass die Leugnung des Holocaust und anderer Völkermorde europaweit bestraft werden soll. Dieser Beschluss sende ein falsches Signal, schreibt Christian Rath in der linken Tageszeitung die tageszeitung: "In Deutschland ist die Leugnung des Holocaust schon lange strafbar. Dies soll die Würde der Opfer schützen, aber auch den öffentlichen Frieden. Aufgrund der besonderen historischen Schuld Deutschlands ist dies verständlich. Aber wird unsere Verantwortung gegenüber den Nachfahren der Holocaust-Opfer nicht relativiert, wenn nun auch andere Staatsverbrechen, wie etwa das serbische Massaker von Srebrenica, dem Holocaust strafrechtlich gleichgestellt werden? Was früher wohl noch als Verharmlosung des Holocaust gegolten hätte, soll nun Gesetz werden. ... Doch der EU-Rahmenbeschluss ist auch grundsätzlich zu kritisieren. Denn er nährt die populistische Vorstellung, der Staat solle einfach alles verbieten, was für öffentliche Missbilligung sorgt. Das aber ist nicht die Konzeption des Grundgesetzes und der europäischen Grundrechte-Charta, die eine möglichst freie Kommunikation garantieren. ... Die Aufarbeitung der Geschichte lebt von Diskussionen. Auch von den missliebigen. ... Wer hier nach dem Strafrecht ruft, sendet kein Signal der Stärke aus, sondern zeigt mangelndes demokratisches Selbstbewusstsein."
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Rechtmäßige Abspaltung?
Auf Antrag der serbischen Regierung soll die UN-Vollversammlung im Herbst ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) anfordern, das die Rechtmäßigkeit der Abspaltung des Kosovo überprüft. Die tageszeitung vermutet verstecktes politisches Kalkül hinter der Initiative. "Die Russen etwa haben Serbien immer unterstützt und die Kosovo-Albaner vor einer vermeintlich unzulässigen Abspaltung gewarnt. ... Inzwischen steht die 'territoriale Integrität' der Staaten [aber ] wieder hoch im Kurs, zumindest wenn es um Georgien geht. Diese Widersprüchlichkeiten könnten dazu führen, dass es im September in der UN-Generalversammlung gar keine Mehrheit für ein IGH-Gutachten gibt. Vielleicht spekuliert die serbische Regierung sogar darauf. Für sie geht es nur darum, den serbischen Anspruch auf das Kosovo nicht kampflos aufzugeben - ohne zugleich die neuen Partner im Westen zu verärgern. ... Besser wäre es freilich, das UN-Gericht bekäme Gelegenheit, Kriterien für eine zulässige Abspaltung darzulegen. Zwar wäre ein Gutachten nicht verbindlich, doch ließe es sich auch nicht einfach ignorieren."
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