Süddeutsche Zeitung - Deutschland | Mittwoch, 3. März 2010
Deutsche Richter zu ängstlich beim Datenschutz
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstoßen, und dass die zu Grunde liegende EU-Richtlinie nicht adäquat umgesetzt worden ist. Die linksliberale Süddeutsche Zeitung analysiert: "Das Urteil ist hart, aber nicht hart genug. Es ordnet zwar an, die bisher gespeicherten Daten zu löschen, lässt aber die Speicherung und Weitergabe der Daten für die Zukunft umfassend zu. Auf der Basis der im Urteil geschilderten Gefahren hätte die Speicherung aber generell verboten werden müssen. Das haben sich die Richter jedoch nicht getraut, weil es sonst einen Rechtskrieg mit der Europäischen Union gegeben hätte. ... Die Zeit, in der man dem Konflikt nicht mehr ausweichen kann, rückt aber näher. ... Auf diese Weise werden die fundamentalen Gefahren der Datenspeicherung auf Vorrat nur ein wenig verkleinert, aber nicht beseitigt. Das Gericht weiß um das Potential zur Freiheitsgefährdung, die in der Vorratsdatenspeicherung steckt."
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