De Morgen - Belgien | Montag, 28. Juni 2010
Justiz steht über belgischem Erzbischof
Papst Benedikt XVI. hat die Durchsuchung der Räume des katholischen Erzbistums Mecheln als Kirchenschändung verurteilt. Die belgische Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag auch Kirche und Krypta nach Beweismaterial durchsucht, das die Kirche im Skandal um sexuellen Missbrauch hätte unterdrückt haben können. Der Eingriff der Justiz aber ist gerechtfertigt, meint die Tageszeitung De Morgen: "Wenn Priester oder Bischöfe von gerichtlichen Ermittlungen betroffen sind, dann wählt die Kirche ein internes Disziplinarverfahren, zum Beispiel mit der Adriaenssens-Kommission [zu sexuellem Missbrauch]. Doch nun befasste sich die Bischofskonferenz mit der Frage, ob diese Kommission tatsächlich auch Einsicht in 'verjährte Akten' haben soll. Dieser Punkt verrät bereits die doppelte Tagesordnung der Kirche. ... Sicher: Das Gericht ist nicht unfehlbar. ... Aber: Das Gericht ist das Gericht. Die letzte und schließlich auch einzige Instanz, um zu bestrafen, freizusprechen, also um zu urteilen. In einer Demokratie ist das jüngste Gericht keine Wandmalerei in der Sixtinischen Kapelle, sondern ein absolutes Vorrecht der richterlichen Macht."
» zum ganzen Artikel (externer Link, niederländisch)
Mehr aus der Presseschau zu den Themen » Religion, » Belgien
Alle verfügbaren Texte von » Walter Pauli
» zur gesamten Presseschau vom Montag, 28. Juni 2010