Süddeutsche Zeitung - Deutschland | Freitag, 24. September 2010
Mehr Schutz vor katholischer Sexualmoral
Die katholische Kirche darf einem Angestellten nicht zwangsläufig kündigen, wenn er ein außereheliches Verhältnis hat. Das hat der europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg entschieden. Die linksliberale Süddeutsche Zeitung freut sich über die Nachhilfestunde für die Kirche: "Die katholische Kirche predigt gern von Nächstenliebe. Viele Heilige sind von ihr heiliggesprochen worden, weil sie ein Vorbild an Nächstenliebe waren. Von der Kirche als Arbeitgeber kann man das aber nicht sagen. Wer nicht 'gottgefällig' lebt, wird gekündigt; und wer gottgefällig ist, das bestimmt sie. Die katholische Kindergärtnerin, die sich scheiden lässt, ist es angeblich nicht. Angestellte in Kirchen- und Ordensbetrieben (Lehrer, Ärzte, Pflegekräfte) lebten daher bisher in prekären Arbeitsverhältnissen. Diese Zeit verdünnten Arbeitsrechts geht nun zu Ende. Der Gerichtshof akzeptiert die kirchliche Strenge nur noch bei Angestellten, die herausgehobene Repräsentanten ihrer Kirche sind. ... Die Kirche täte gut daran, wenn sie sich Nachsicht, Barmherzigkeit und Solidarität nicht von einem Gericht beibringen lassen müsste."
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