Süddeutsche Zeitung - Deutschland | Dienstag, 11. Oktober 2011
Online-Durchsuchungen gefährden Verfassung
Das bayerische Landeskriminalamt ist für den am Sonntag aufgedeckten Einsatz zweifelhafter Computer-Ausspähprogramme verantwortlich, was das bayerische Innenministerium bestätigte. Damit hat es womöglich gegen die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts für Online-Durchsuchungen verstoßen. Doch das Gericht ist nicht ganz unschuldig an der Situation, meint die linksliberale Süddeutsche Zeitung: "Es hat, unter strengen Voraussetzungen, die Online-Durchsuchung von Computern zugelassen, weil es glaubte, man könne gute und böse Wanzen voneinander trennen: Der Staat dürfe natürlich nur grundrechtskonforme, nicht aber grundrechtsfressende Wanzen zur Computerdurchsuchung einsetzen. ... Wie es aussieht, gibt es keine grundrechtsschonende Online-Durchsuchung von Computern. Wanzen fressen immer mehr, als sie dürfen. 'Was ist die Alternative zur Online-Durchsuchung?', wird oft gefragt. Es gibt darauf nur eine Antwort, die nicht missbraucht werden kann: keine Online-Durchsuchung."
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