Gândul - Rumänien | Mittwoch, 29. Februar 2012
Lustrationsgesetz kommt 22 Jahre zu spät
Die rumänische Abgeordnetenkammer hat am Dienstag ein Lustrationsgesetz verabschiedet. Darin wird ehemaligen Angehörigen des Regimes der Zugang zu politischen Ämtern für einen Zeitraum von fünf Jahren verboten. Das kommt 22 Jahre nach der Wende deutlich zu spät, meint die Tageszeitung Gândul: "1990 hätte das Gesetz Sinn gemacht, weil es die kommunistische Nomenklatura eine Zeit lang aus öffentlichen Funktionen herausgehalten hätte, um zu verhindern, dass sie die Praktiken und Laster des alten Regimes fortführen und so den Wandel der Gesellschaft verhindern. ... Doch was nützt diese Vorsichtsmaßnahme heute, nachdem 22 Jahre verronnen sind? ... Wer sich als Scharlatan des alten und neuen Systems auf Kosten von Staat und Volk bereichern wollte, hat das getan - und zwar mit Summen, die zehnmal höher waren als vor der Wende. ... Das spricht nicht gegen ein Lustrationsgesetz, auch wenn es so spät kommt. Wenn es die seelischen Schmerzen derjenigen lindert, die unter dem kommunistischen System gelitten haben, und sei es nur für einen Tag, dann hätte es schon geholfen."
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