Top-Thema vom Montag, 13. August 2007
Diskussion über den Schießbefehl an der deutsch-deutschen Grenze
Kurz vor dem 46. Jahrestag des Baus der Berliner Mauer am heutigen 13. August hat die Stasiunterlagenbehörde ein neues Dokument präsentiert, das Stasi-Mitarbeiter dazu aufforderte, auch bei "Grenzdurchbrüchen mit Frauen und Kindern" ohne Vorwarnung zu schießen. Eine ähnliche Anweisung war bereits in einer wissenschaftlichen Publikation vor zehn Jahren veröffentlicht worden. Doch jetzt gibt es eine neue Debatte über den Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze, an der hunderte Menschen ums Leben kamen.
Lidové noviny - Tschechien
Zbyněk Petráček zitiert aus dem Schießbefehls an der innerdeutschen Grenze: "'Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen.' In den James-Bond-Filmen nennt man das eine Lizenz zum Töten. Aber erstens würde der Agent seiner Majestät keine Kinder umbringen und zweitens zitieren wir nicht aus einem Bond, sondern aus einer in Deutschland gefundenen Anweisung, die Schüsse der kommunistischen Grenzer auf Flüchtlinge autorisiert. Es ist einmal mehr Grund genug, das einstige System als verbrecherisch zu bezeichnen. ... Für Tschechien ist das ein Zeichen: Wenn in Deutschland ein solches Dokument erst nach vielen Jahren gefunden wird, dann müssen wir uns über die Nützlichkeit einer Behörde zur Aufarbeitung unserer kommunistischen Verbrechen nicht den Kopf zerbrechen." (13.08.2007)
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El Mundo - Spanien
Laura del Río fragt, welche Bedeutung die Veröffentlichung des Stasi-Dokuments hat. "Seine Entdeckung bestimmte die Titelseiten der deutschen Zeitungen, denn bis heute herrscht die Meinung vor, dass es in der DDR keinen schriftlich festgehaltenen Schießbefehl gab. Das Dokument erhärtet den Vorwurf, den Experten und DDR-Systemkritiker der SED-Führung machen, den diese aber bis heute abstreitet: Die Tatsache, dass das Regime die Flucht der Bevölkerung in den Westen ohne Mitleid verhindern wollte. In den bereits bekannten Dokumenten gab es zwar einen Schießbefehl - aber nur als letztes Mittel. Der normale Ablauf sah vor, zunächst in die Luft zu schießen, dann zu befehlen, der Flüchtling dürfe sich nicht bewegen und am Schluss, falls der Flüchtling nicht gehorcht, auf seine Beine zu zielen. Aber das war verboten, wenn Kinder und Frauen dabei waren. Daher der Wirbel um den neuen Absatz im Stasi-Dokument." (13.08.2007)
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taz - Deutschland
Ralph Bollmann überlegt, warum das aufgetauchte Dokument, dessen Inhalt nicht neu ist, nun für so großen Wirbel sorgt: "Bleibt die Frage, warum die Existenz oder Nichtexistenz eben dieses 'Schießbefehls' die Gemüter noch immer so bewegt. Darin zeigt sich eine erstaunliche Parallele zu der jahrzehntelangen, ebenso vergeblichen Suche nach einem 'Führerbefehl' für die Ermordung der europäischen Juden. So unvergleichbar die Tatbestände sind: In beiden Fällen macht sich eine Öffentlichkeit, auf die Fahndung nach einem solchen zentralen Befehl fixiert, allzu naive Vorstellungen von Entscheidungsprozessen und Befehlsketten. Das Beunruhigende an solchen Apparaten wie dem DDR-Grenzregime ist ja gerade das perfide Zusammenspiel von Gruppendruck und vorauseilendem Gehorsam, Belohnung und Bestrafung, das sich mit einer einzigen knappen Anweisung - selbst wenn es sie denn gäbe - gar nicht hinreichend erklären lässt." (13.08.2007)
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