Galamus - Ungarn | Dienstag, 9. Oktober 2012
Wahlgesetz beschneidet Grundrechte der Ungarn
In Ungarn soll künftig nur noch wählen dürfen, wer sich mindestens 15 Tage vor der Abstimmung hat registrieren lassen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die rechtskonservative Regierungspartei Regierungsbündnis Fidesz Mitte September eingebracht hat. Nach Ansicht der Publizistin Zsófia Mihancsik auf dem linksliberalen Meinungsportal Galamus wird den ungarischen Wählern damit ein Grundrecht genommen: "Das Wahlrecht ist ein Grundrecht. Der Staat darf die Ausübung dieses Grundrechts nicht an administrative Bedingungen knüpfen. Unser Recht zur freien Rede, zur freien Meinungsäußerung und zur Menschenwürde muss doch auch nicht noch eigens beantragt werden. So sollte es auch mit dem Wahlrecht sein. Es ist absurd, dass wir beim Staat ein 'Ansuchen' einreichen müssen, um von diesem Grundrecht Gebrauch zu machen. Tun wir dies nicht, nimmt uns der Staat, der uns eigentlich dienen sollte, die Möglichkeit, ein elementares Recht auszuüben."
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