taz - Deutschland | Donnerstag, 1. November 2012
Polen muss seine Kleriker zügeln
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den polnischen Staat zur Zahlung von 45.000 Euro Entschädigung und 16.000 Euro Prozesskosten verurteilt, weil er einem 14-jährigen Vergewaltigungsopfer wochenlang eine Abtreibung verweigerte. Das Urteil ist richtig, meint die linke Tageszeitung taz: "Was ist eigentlich so schwer daran, ein Gesetz zu befolgen, das ganz klar sagt, dass eine Frau das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch hat, wenn sie vergewaltigt wurde? ... Die Schuld für das Trauma, das Agata und ihre Mutter wohl noch lange verfolgen wird, liegt ganz klar bei der katholischen Kirche Polens. Die Priester sind es, die immer wieder 'im Namen Gottes' zum Rechtsbruch aufrufen. Sie stellen das Lebensrecht des Ungeborenen eindeutig über das Lebensrecht von Frauen und Mädchen. ... Will der polnische Staat nicht riskieren, alle paar Monate erneut von Straßburg wegen der Verletzung von Menschenrechten zu hohen Geldstrafen verurteilt zu werden, muss er die Kleriker endlich an die Kandare nehmen."
» zum ganzen Artikel (externer Link, deutsch)
Mehr aus der Presseschau zu den Themen » Religion, » Ethik, » Justiz, » Polen, » Europa
Alle verfügbaren Texte von » Gabriele Lesser
» zur gesamten Presseschau vom Donnerstag, 1. November 2012