Der Standard - Österreich | Freitag, 1. Dezember 2006
Kritik am österreichischen Ius Sanguinis
In Österreich wird derzeit über einen Erlass der noch amtierenden alten Regierung debattiert, der dazu führt, dass Kinder von Ausländern keine Sozialhilfe mehr bekommen. Migrationsforscher Bernhard Perchinig hält dieses Ausschlussprinzip für grundfalsch: "Österreich gehört zu den wenigen Ländern Westeuropas, die bis heute der Geburt im Land keinen Stellenwert im Staatsbürgerschaftsrecht einräumen: Ähnlich wie der Bildungsstand ist auch der staatsbürgerliche Status primär von den Eltern ererbt, unabhängig von deren Wohnsitz oder Aufenthaltsdauer in Österreich. Das Blutrecht (ius sanguinis) dominiert das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht, seit es Kaiser Franz I. 1811 im Paragraf 28 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches so festlegte. Der Reisepass der Eltern bestimmt bis heute darüber, ob sich die Republik für das Wohl ihrer Kinder verantwortlich fühlt.... Selbst Deutschland, das lange Zeit als das Musterland des Blutrechts galt, hat in der Staatsbürgerschaftsrechtreform 2000 dieses mit dem Bodenrecht ergänzt."
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