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Neue Zürcher Zeitung - Schweiz | Mittwoch, 7. März 2007

Georg Kreis über die koloniale Seite der Römischen Verträge

Der Basler Historiker Georg Kreis erinnert daran, dass vier der sechs Vertragspartner der "Römischen Verträge" aus dem Jahr 1957, die als Grundsteinlegung der EU gelten, damals noch Kolonialmächte waren. Insbesondere Frankreich sorgte dafür, dass die Kolonialgebiete mit ins Vertragswerk einbezogen wurden. "Suchte Frankreich die stille Verewigung oder eine heimliche Liquidation des französischen Kolonialreiches? Langfristig wurde sicher Ersteres angestrebt, doch schon mittelfristig war Letzeres die Konsequenz. Unmittelbar sollte der nationale zu einem supranationalen Kolonialismus gemacht werden. Dabei sollten die Miteuropäer im Interesse Frankreichs vermehrt Abnehmer von französischen Kolonialgütern werden, dies bei Preisen, die über dem Weltmarktniveau lagen. Zudem wurde ebenfalls keineswegs uneigennützig erwartet, dass sie die Kredite mitfinanzierten, die für die nötigen Investitionen in den Kolonien aufgebracht werden mussten. Das war scheinbar Preisgabe von Kolonialismus, um den Kolonialismus doch nicht aufgeben zu müssen."

» zur gesamten Presseschau vom Donnerstag, 8. März 2007

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