Der Standard - Österreich | Donnerstag, 25. Oktober 2007
Manfred Rotter über militärischen Beistand in der EU
Der Völkerrechtler Manfred Rotter stellt kritisch fest, dass im neuen EU-Vertrag auch eine militärische Beistandspflicht festgeschrieben ist (Art. 27 Absatz 7). "Mit diesem Satz des Reformvertrages wird das bisherige Strukturspektrum der EU grundlegend erweitert: Sie wird zusätzlich zu allen anderen Kapazitäten auch noch zu einem Verteidigungsbündnis." Die Bündnisverpflichtung hänge aber "institutionell in der Luft, weil die Errichtung der 'Gemeinsamen Europäischen Verteidigung', an der seit langem herumgedoktert wird, nach wie vor in weiter Ferne ist. Auch mangelt es an der Möglichkeit, auf EU-Staaten mit einem Hang zu sicherheitspolitischen Alleingängen mit hoher Risikobereitschaft mäßigend einzuwirken, wie das Beispiel Polens und Tschechiens im Zusammenhang mit dem US-amerikanischen Raketenschirm zeigt... Besonders rätselhaft wird die Bündnispflicht, wenn man bedenkt, dass 22 der 27 EU- Mitglieder der Nato angehören und somit gegenüber den 26 (!) Nato-Staaten einer eigenen Bündnispflicht unterliegen, was in Art. 27 Abs. 7 auch ausdrücklich hervorgehoben und offenbar mit einem gewissen Vorrang versehen wird."
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