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El País - Spanien | Freitag, 14. Dezember 2007

Batasuna klagt vor dem Menschenrechtsgerichtshof

Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage der baskischen Partei Batasuna in Teilen zugelassen, die sich gegen ein Verbot von 2003 wehrt. Die Batasuna ist der politische Arm der separatistischen Eta. "Das ist eine gute Nachricht für alle Spanier", meint Soledad Gallego-Díaz. "Eine juristische Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat, egal wie sie ausfällt, grundlegenden Einfluss auf den Normalisierungsprozess im Baskenland. Sie hilft, die Zweifel an der Politik des spanischen Staates zu beseitigen. Wenn das Gericht das Verbot bestätigt, dann sind auch die baskischen Nationalisten dazu gezwungen, ihre uneindeutige Position gegenüber dem Terrorismus aufzugeben. Und es stellt sich eine grundsätzliche Frage: Kann und muss eine Demokratie die bürgerlichen und politischen Freiheiten verteidigen, indem sie die Ausübung der gleichen Freiheiten verbietet oder einschränkt?"

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