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Gazeta Wyborcza - Polen | Montag, 24. Juli 2006

Neues Lustrationsgesetz in Polen

In Polen müssen künftig deutlich mehr Menschen nachweisen, dass sie während des Kommunismus nicht mit dem Geheimdienst zusammengearbeitet haben. Das Parlament hat ein neues Lustrationsgesetz verabschiedet, das die Überprüfung beim Institut des Nationalen Gedenkens (IPN) unter anderem auf Diplomaten, Schuldirektoren, Journalisten, Notare, Wissenschaftler und Leiter staatlicher Unternehmen ausweitet. Künftig stellt eine ehemalige Tätigkeit als Geheimagent oder Informant einen Entlassungsgrund dar. Ewa Siedlecka sieht das neue Gesetz kritisch. "Bei Wahlen, ... bei der Besetzung von öffentlichen und leitenden Funktionen in verschiedenen Ämtern oder Agenturen – das sind ca. 100.000 bis 150.000 wichtige Stellen - bekommen diejenigen den Zuschlag, die nicht älter als 35 Jahre sind. Nur sie müssen sich nicht wegen einer Bescheinigung an das IPN wenden. Sie sind qua Geburt moralisch sauber. Die (größte Regierungspartei) PiS setzt auf die Jungen."

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