Berliner Zeitung - Deutschland | Dienstag, 15. Dezember 2009
Massenklage für Datenschutz
Gegen das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung haben rund 35.000 Menschen geklagt. Es verpflichtet alle Telekommunikationsanbieter, sechs Monate lang Gesprächsdaten zu speichern. Die linksliberale Berliner Zeitung hält das Gesetz für verfassungswidrig, erwartet aber keinen Erfolg der Klage: "Denn es handelt sich zwar um ein deutsches Gesetz, aber es setzt lediglich eine entsprechende EU-Richtlinie um. Würde der erste Senat die Regelung in Bausch und Bogen für verfassungswidrig erklären, geriete er in den Konflikt mit Europa, den er bisher strikt vermieden hat. Das Gesetz steht also gewissermaßen unter europäischem Artenschutz. Und wie bei manchen Giftschlangen, die sich ebenfalls auf Artenschutz berufen können, dürfte es auch beim Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung genügen, ihm den Giftzahn zu ziehen. Dazu müsste das Gericht lediglich einen Leitsatz aus dem Volkszählungsurteil von 1983 verbindlich voranstellen: 'Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.'"
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