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Meins oder deins

von Chiara Benassi, David Krebs


Viele Konzerne sind bereits europaweit organisiert. Betriebsräten mangelt es hingegen an grenzüberschreitender Solidarität. Was sind die Ursachen? Und wo gibt es bereits Fortschritte für die Zusammenarbeit der europäischen Gewerkschaften?


Als im Januar 2008 die Schließung des deutschen Nokia-Standortes in Bochum bekannt wurde, erlebten die Mitarbeiter eine breite Unterstützung – allerdings nur in Deutschland. Denn anstatt sich mit den deutschen Kollegen solidarisch zu erklären und zu einem europaweiten Protest aufzurufen, verteidigte Mika Paukkeri, Vorsitzender des Europäischen Betriebsrates bei Nokia, die Werkschließung.

Foto: AP


Die grenzübergreifende Zusammenarbeit stellt für Europas Arbeitnehmer immer noch eine große Herausforderung dar. Wenn die Gewerkschaften mit der wirtschaftlichen Integration der Unternehmen im Binnenmarkt Schritt halten wollen, müssen sie die grenzübergreifende Kooperation mit ihren europäischen Kollegen vertiefen. Dieser Sprung aus dem Nationalstaat des 19. Jahrhunderts in die europäische Arena ist den Gewerkschaften aus vielfältigen Gründen jedoch bisher nicht gelungen. Ein Kooperationshindernis ist häufig die Sprachbarriere. Anders als dem Englisch sprechenden Management fehlt den Arbeitnehmervertretern europäischer Konzerne oft eine gemeinsame lingua franca.

Nord und Süd streiken anders

Die Ursachen für Verständigungsschwierigkeiten finden sich aber auch auf kultureller Ebene. Die europäische Gewerkschaftslandschaft unterscheidet sich kulturell zwischen Nord und Süd: Während italienische und spanische Gewerkschaftler bei Problemen mit der Arbeitgeberseite schnell mit Streik reagieren, sind die deutschen konfliktscheuer. Die starken Mitbestimmungsrechte haben zu einer Dialogkultur geführt, in der Streik eher als allerletzte Lösung verstanden wird. Daher verwundert es auch nicht, dass in Deutschland nach Angaben der Hans-Böckler-Stiftung zwischen 1996 und 2005 auf 1000 Beschäftigte durchschnittlich nur 2,4 Streiktage pro Jahr entfielen, in Italien dagegen 86,8 Tage und in Spanien sogar 144,9. Ein in der internationalen Zusammenarbeit erfahrener deutscher Gewerkschaftsfunktionär erläutert: "Das Gespräch mit der Arbeitgeberseite wird bei den südeuropäischen Gewerkschaften mit großem Misstrauen beäugt oder mitunter auch rundheraus als Verrat im Klassenkampf gegeißelt".

Konflikt oder Konsens

Diesen Graben zwischen Konflikt- und Konsensmodell gilt es zu überwinden, wenn zum Beispiel wie im deutschen Nokiafall ein europäischer Konzern eine Standortschließung ankündigt und in kürzester Zeit die Reaktion der Belegschaft, auch europaweit, koordiniert werden soll. Die "mangelnde Solidarität" des finnischen Nokia-Betriebsratschefs lässt sich am ehesten mit der Philosophie finnischer Gewerkschafter erklären, die – jedenfalls aus der Sicht vieler Kollegen im Ausland – ungefähr so lautet: Was gut fürs Unternehmen ist, ist auch gut für die Arbeitnehmer.

Streikrecht als Grundrecht?

Dieses Problem der kulturellen Unterschiede stellt sich mindestens genauso akut bei der Formulierung gemeinsamer politischer Forderungen der Gewerkschaften. Sabrina Petrucci, zuständig für internationale Fragen bei der größten italienischen Metallgewerkschaft FIOM, meint: "Wir brauchen ein europäisches Streikrecht, das wie ein Grundrecht geschützt ist." Vielen deutschen Gewerkschaftern ist es dagegen wichtiger, eine europäische Betriebsverfassung durchzusetzen, die möglichst viel von den Standards der deutschen Mitbestimmung nach Europa hinüberrettet. Man gewinnt leicht den Eindruck, es gehe den nationalen Gewerkschaften eher darum, das eigene Modell nach Europa zu exportieren. Patrizia Pitronaci von der italienischen Metallgewerkschaft UILM, bestätigt: "Leider denken viele Gewerkschafter: Mein Modell ist besser als deins."

Rechtliche Unterschiede

Auch die stark divergierenden nationalen Arbeitsrechte, etwa im Bereich des Arbeitskampfrechts, erschweren die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Eine vereinheitlichte Regelung im Europarecht ist jedoch nicht in Sicht. Das rechtliche Fundament der Europäischen Union besteht immer noch in erster Linie aus den Grundfreiheiten, etwa Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheit, die es Unternehmen ermöglichen, Produktionsstandorte innerhalb des Binnenmarktes besonders leicht zu verlagern, zum Beispiel von Bochum in Deutschland nach Jucu in Rumänien.

Europäischer Gerichtshof begünstigt Arbeitgeber

Vor diesem rechtlichen Hintergrund es nicht erstaunlich, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) tendenziell eher die Unternehmen und nicht die Gewerkschaften begünstigt. Erst im vergangenen Jahr hatte er in den Urteilen Viking und Laval entschieden, dass die Ausübung des Streikrechts durch Gewerkschaften die Grundfreiheiten der betroffenen Arbeitgeber nicht übermäßig beeinträchtigen dürfe. In seiner jüngsten Entscheidung gegen das Großherzogtum Luxemburg vom Juni 2008 schreibt der EuGH die Tendenz fort, den Gestaltungsspielraum der Gewerkschaften und der nationalen Sozialpolitik zu beschneiden. Der Gerichtshof entschied, dass das Großherzogtum für nach Luxemburg entsandte ausländische Arbeitnehmer zu viele Schutzvorschriften vorgesehen hatte, so dass die Dienstleistungsfreiheit übermäßig beeinträchtigt sei

Europäischer Metallgewerkschaftsbund

Trotz unterschiedlicher Vorstellungen und widriger politischer Bedingungen versuchen die Gewerkschaften, im Rahmen europäischer Institutionen den Arbeitnehmern wieder mehr Gehör in Europa zu verschaffen. Eine solche Institution ist auch der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB), der etwa im Falle grenzübergreifender Restrukturierungen die Reaktion der nationalen Gewerkschaften koordinieren soll. Seit ungefähr zehn Jahren versucht der EMB aber auch die nationale Tarifpolitik der Mitgliedsgewerkschaften durch die Vereinbarung europaweiter Standards zu koordinieren. IG Metall und EMB verkündeten 2002 in einer gemeinsamen, auf Englisch verfassten Erklärung: "There is no national collective bargaining any longer since the launch of the Euro!”

 
Chiara Benassi
Chiara Benassi, geb. 1985 in Bologna, studiert Internationale Beziehungen in Berlin und Potsdam.
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David Krebs
David Krebs, geb. 1982 in Hannover, studiert Jura in Berlin.
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Original in Deutsch

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Der Text ist lizenziert unter der Creative Commons-Lizenz by-nc-nd/2.0/de.

 

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