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Kein Sicherheitsnetz
von Annegret Nill
Immer mehr Menschen arbeiten halbtags, machen sich selbstständig oder haben befristete Verträge. Wie reagieren die europäischen Gewerkschaften auf diese neuen Formen der Arbeit?
Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung, Soloselbstständigkeit und Leiharbeit – die Formen, die Arbeit in Europa mittlerweile annimmt, sind vielfältig. Besonders häufig sind junge Leute, Frauen, Migranten und Niedrigqualifizierte "atpypisch beschäftigt", und damit sozial wenig abgesichert, aber auch Akademiker in den Bereichen Kultur und Medien, Gesundheit und Bildung finden sich immer häufiger in diesen neuen Beschäftigungsverhältnissen wieder.

Atypisch ist diese Beschäftigung nur, insofern man unter "Normalarbeitsverhältnis" die unbefristete, kontinuierliche Vollzeitbeschäftigung versteht – die in Europa eher zurückgeht.
Mehr befristete Verträge
Laut European Trade Union Confederation nahm die Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen von 1997 bis heute um 10 Millionen zu. Sie liegt jetzt bei 32 Millionen (14,5 Prozent). Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten stieg in der gleichen Zeit von 32 auf 40 Millionen (18 Prozent) an. Besonders stark: der Anstieg der Leiharbeiter. In Deutschland beispielsweise stieg ihre Zahl laut Bundesagentur für Arbeit in den vergangenen zehn Jahren von durchschnittlich 200.000 (1997) auf 731.000 (2007) – damit stellen sie jetzt 2,5 Prozent der deutschen Arbeitnehmer. In den Niederlanden liegt ihre Quote bei 4,5 Prozent.
Deutsche Gewerkschaften tun sich schwer
Alle europäischen Gewerkschaften tun sich mit dieser Entwicklung schwer. Besonders lange sträubten sich die deutschen Gewerkschaften dagegen. Während sich am Arbeitsmarkt immer mehr neue Arbeitsformen etablierten, kämpften sie für eine Rückkehr zum "Normalarbeitsverhältnis" – also für die unbefristete sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle. Mittlerweile setzen sie sich zwar für Leiharbeiter ein und haben für Soloselbstständige in Deutschland die Beratungs-Website mediafon.net eingerichtet. Die Gewerkschaftspolitik richtet sich aber weiterhin vor allem nach der Hauptklientel der Arbeiter und Angestellten. Immerhin fordert Annelie Buntenbach vom Deutschen Gewerkschaftsbund jetzt, dass "sich die Auftraggeber an der sozialen Sicherung Soloselbstständiger beteiligen" müssen.
Flexgesetz in den Niederlanden
Die niederländischen Gewerkschaften haben die Nase vorn, wenn es darum geht, wie man sich für atypisch Beschäftigte einsetzt. In den Niederlanden wurde der Arbeitsmarkt schon früher dereguliert als in Deutschland. Die Gewerkschaften saßen dabei von Anfang an mit am Tisch und haben die Flexibilisierung gestaltet. Das Flexgesetz zur Regelung von Leiharbeit beispielsweise enthält ein Phasenmodell. Je länger Leiharbeiter bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt sind, desto mehr Rechte haben sie. Und wenn sie länger bei einer Firma arbeiten, müssen sie den gleichen Lohn erhalten wie die Festangestellten. Auch die stark wachsende Gruppe der Soloselbstständigen gehört zur Klientel des niederländischen Gewerkschaftsbundes Federatie Nederlandse Vakbeweging (FNV). Für sie fordert er einen Mindestlohn. Inzwischen hat der FNV nach eigenen Angaben etwa 30.000 soloselbstständige Mitglieder.
Altes Tarifsystem in Österreich
In Österreich dagegen funktioniert das alte Tarifsystem noch. Hier greift das "Equal Pay System": Leiharbeiter müssen den gleichen Lohn bekommen wie Festangestellte. Aber auch in Österreich steigt die Zahl der Freien und Selbstständigen. In die Sozialversicherung wurden sie bereits aufgenommen; sie sind also Sozialpartner. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) fordert nun, dass sie auch ins Arbeitsrecht einbezogen werden. Denn dann gelten die Kollektivverträge auch für sie – und damit der Mindestlohn.
Kein abgestimmtes Vorgehen
In Schweden und Dänemark haben atypisch Beschäftigte generell weniger Probleme mit der Absicherung. Die Sozialversicherung wird über Steuern finanziert. Alle Beschäftigten, ob angestellt oder nicht, sind sozial abgesichert. Man sieht deutlich: Die europäischen Gewerkschaften gehen unterschiedlich mit neuen Formen der Arbeit um. Der ÖGB möchte atypisch Beschäftigte in die bestehenden Regelungen einbeziehen. Die FNV begleitet die Veränderungen und versucht, sie sozial verträglich zu gestalten. Die deutschen Gewerkschaften dagegen haben sie lange zurückdrängen wollen – und hinken der Entwicklung deshalb hinterher. Eine abgestimmte Vorgehensweise gibt es nicht.

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