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Die Politik um den Tod
von Eva Clausen
Fast siebzehn Jahre lag Eluana Englaro im Wachkoma. Lange kämpfte ihre Familie für ihren würdigen Tod und erstritt letztendlich die Sterbehilfe. Die 38-jährige Italienerin verstarb am 10. Februar 2009.
Die Debatte um den Fall Englaro hat in Italien einen institutionellen Konflikt ausgelöst. In letzter Minute hatte die Regierung von Premier Silvio Berlusconi versucht, per Notgesetz das Aussetzen der künstlichen Ernährung zu verhindern, das vom Mailänder Kassationsgericht gebilligt worden war.

Die politischen Ränkespiele wurden von der nationalen Presse stark kritisiert. Die linksliberale italienische Tageszeitung La Repubblica sah in ihrem Beitrag vom 10. Februar düstere Zeiten für die Demokratie des Landes voraus. "Mit der Instrumentalisierung einer nationalen und familiären Tragödie, mit dem finsteren Echo derjenigen, die den Tod in Politik verwandeln wollen, hat am Montag, den 9. Februar, die gefährlichste Phase in der jüngsten Geschichte Italiens für das Schicksal der Republik begonnen." Claudio Magris sprach am selben Tag in der liberal-konservativen Tageszeitung Corriere della Sera von tiefen Wunden, "welche die unwürdige Attacke gegen die elementaren Prinzipien des Staates" dem ganzen Land zugefügt habe.
Die Wirtschaftszeitung Il Sole 24 Ore schrieb am 7. Februar, dass "die Zeiten für eine institutionelle Krise reif" waren. Der Ministerpräsident habe nie einen Hehl aus seiner Abneigung für die Auflagen und Grenzen seines Mandats gemacht. "Diese Art der Diarchie an der Spitze des Staates, welche die Verfassung vorsieht, war in den Augen Berlusconis von jeher nicht akzeptabel." Die liberale Tageszeitung La Stampa betonte am selben Tag die politische Einflussnahme der Kirche: Der Druck auf Berlusconi zeige "den Willen der katholischen Kirche, oder besser gesagt des Vatikans, die Kraft ihrer Macht auf die politische Klasse Italiens unter Beweis zu stellen."
Attacken der Kirche
Seit mehr als zwei Jahren schlummert im italienischen Parlament ein Vorschlag für ein neues Sterbehilfegesetz, dessen Diskussion und Verabschiedung auch aus Furcht vor der absehbaren Reaktion der Kirche immer wieder herausgezögert wurde. Der Fall Englaro belebte die Debatte wieder, emotionalisierte sie aber auch. Die Befürworter der Sterbehilfe, wie der berühmte Arzt und Krebsforscher Umberto Veronesi, bemühten sich um Rationalität. Er schrieb am 6. Februar in La Repubblica: "Die starke Welle der Emotionalität, die den Fall Englaro begleitet, droht die Aufmerksamkeit vom wahren Problem abzulenken. Die Gesetze unseres Landes sehen für jeden Bürger die Möglichkeit vor, ärztliche Behandlungen, auch die so genannten Unterstützungstherapien wie die künstliche Ernährung oder die Blutransfusion zu verweigern, aber jetzt will man dieses hoch und heilige Recht auf Selbstbestimmung verletzen."
Die Kirche antwortete mit Vehemenz. So bezeichnete Kardinal Camillo Ruini in einem Interview im Corriere della Sera am 7. Februar die Sterbehilfe als "Mord": "Das Dekret von Silvio Berlusconi ist eine Pflicht. Eluana sterben zu lassen - oder um die Dinge beim Namen zu nennen - sie verhungern und verdursten zu lassen, bedeutet, abgesehen von den Absichten derer, die dies wünschen, objektiv die Tötung eines menschlichen Wesens." Der Turiner Kardinal Severino Poletto rief am 5. Februar in einem Interview in der Tageszeitung la Repubblica die katholischen Ärzte zum Widerstand auf.
Debatte teilt Europa
Die Debatte teilt aber nicht nur Italien, sondern ganz Europa. In fast allen Ländern ist die aktive, in vielen auch die passive Sterbehilfe verboten. Die Niederlande, gefolgt von Belgien und Luxemburg, waren 2000 das erste EU-Land, das sie hingegen legitimierte. In Deutschland ist nur die passive Sterbehilfe erlaubt, wie die tageszeitung am 2. Februar 2009 betonte. "Ginge es beim Fall der italienischen Koma-Patientin nach deutschem Recht, wäre die Sache ziemlich klar: Eluana Englaro dürfte sterben." Die Zeitung wies aber auf Gesetzeslücken hin. "Immer wieder klagen Ärzte und Juristen, es fehlten klare gesetzliche Regelungen, wie mit Menschen in ihrer letzten Lebensphase umzugehen sei." So genannte Patientenverfügungen, mit denen Menschen ihre Behandlungsform selbst festlegen, sollen hier aushelfen. Im April wird in Deutschland über drei verschiedene parlamentarische Vorschläge hierzu abgestimmt.
In Frankreich wurde 2005 eine gesetzliche Regelung gefunden, die laut der Tageszeitung Le Monde vom 19. März 2008 eine "französische Variante der passiven Sterbehilfe" sei. "Das bestehende Gesetz, das im April 2005 einstimmig angenommen worden ist, war ein großer Fortschritt. Es verweigert 'Hilfe beim Sterben', lässt aber 'sterben lassen' zu." In Spanien kündigte die Regierung im September 2008 unter der Bezeichnung Suizid-Beihilfe eine Reform der Rechtsgrundlage für Sterbehilfe an. El Mundo schrieb am 14. November: "Das [spanische] Gesetz zur Patientenautonomie, das unter der Regierung [des ehemaligen Ministerpräsidenten José María] Aznar verabschiedet wurde, gibt den Bürgern das Recht, eine medizinische Behandlung abzulehnen. In Übereinstimmung mit diesem Gesetz glauben wir, dass es angemessen ist, jeder bewussten und wohl überlegten Bitte eines Kranken zu entsprechen, der nicht künstlich oder mit besonderen Maßnahmen am Leben erhalten werden möchte."
Letzte Rettung Schweiz
In der Schweiz ist die Sterbehilfe erlaubt. Allerdings hatte eine Studie, die im Auftrag der Universität Zürich zur Beihilfe im Suizid von 2001 bis 2004 durchgeführt worden war, ergeben, dass sie oft auch bei Menschen mit nicht tödlichen Krankheiten durchgeführt wurde.
Deshalb sah sich die Schweizer Bundesregierung veranlasst, "strengere Auflagen für Sterbehilfeorganisationen zu erwägen". Die für Justiz zuständige Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf forderte, dass der Staat sich seiner Verantwortung für den Schutz des Lebens bewusst sein müsse. "Mit Organisationen wie 'Exit' oder 'Dignitas' habe das Thema Beihilfe zum Suizid Dimensionen angenommen, aufgrund derer überlegt werden müsse, ob Artikel 115 des Strafgesetzbuches noch ausreiche," berichtete am 2. Februar 2009 das Ärzteblatt.
In Italien geht die Diskussion um die Patientenverfügung weiter. Das neue Gesetz, das a priori die Verweigerung lebensverlängender Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung ausschließt, wurde von der linksliberalen Tageszeitung La Repubblica am 15. Februar als Gesetzesbetrug bezeichnet, "das dem Bürger die freie Entscheidung über sein Leben nimmt und ihm die Pflicht zum Überleben vorschreibt. ... Der Gesetzgeber sollte sich ... darauf beschränken, die notwendigen Modalitäten und Informationen zur Verfügung zu stellen, damit der Bürger selbst mit Wissen und Gewissen über das eigene Schicksal entscheiden kann."

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