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Terrorbekämpfung: Sicherheitsgewährleistung oder Freiheitsgefährdung?

von Patricia Schneider, Erwin Müller


"Sicherheit" und "Freiheit" gelten als existenzielle menschliche Grundbedürfnisse. Beide Werte stehen oft in einem Spannungsverhältnis. Patricia Schneider und Erwin Müller fragen, wie Sicherheit gewährleistet werden kann, ohne die Freiheiten des Einzelnen zu beschneiden.


In Zeiten von Globalisierung und Konfrontation mit dem internationalen, grenzüberschreitenden Terrorismus haben sich auch internationale Institutionen der Aufgabe der "Sicherheitsproduktion" angenommen. Dies primär mit dem Argument, dass einzelne Staaten dem Terrorismus aufgrund dieses Charakters nicht mehr gewachsen sind. Dazu gehört nicht zuletzt die Europäische Union.

Hubschraubereinsatz einer Anti-Terroreinheit in Kopenhagen
Foto:AP


Wo von Sicherheit die Rede ist, geschieht dies in der Regel in Verbindung mit dem Begriff der Freiheit. "Sicherheit" und "Freiheit" gelten seit jeher als existenzielle menschliche Grundbedürfnisse und daher als Fundamentalwerte, denen häufig ein Spannungsverhältnis im Sinne eines mehr oder minder schroffen Gegensatzes bescheinigt wird: je größer die eine Variable, desto kleiner die andere; wächst die eine, schrumpft die andere. Zwischen diesen Polen bewegt sich demzufolge staatliches – oder zumindest rechtsstaatliches – Handeln, das seine Legitimation aus Schutz ("Sicherheit") und Achtung ("Freiheit") der Menschenwürde bezieht, die sich in einem Katalog von Menschen- und Bürgerrechten konkretisiert.

Dies gilt sowohl für die Bekämpfung der Kriminalität im Allgemeinen wie für die Terrorabwehr im Besonderen. Es geht darum, die ideale Balance zwischen beiden Werten zu finden, da zwischen Freiheit und Sicherheit ein konträres oder antagonistisches Verhältnis besteht. Diese Betrachtungsweise insbesondere von Sozialwissenschaftlern, kritischen Journalisten und Bürgerrechtsbewegungen wird im Folgenden als Denkschule A bezeichnet.

Neben die Denkschule A tritt eine zweite, bevorzugt von Sicherheitspolitikern vertretene Position (Denkschule B), die der ersten diametral entgegen steht. Sie sieht eine positive Korrelation zwischen beiden Werten: Je mehr Sicherheit, desto mehr Freiheit. Einige Vertreter der Denkschule B gehen sogar davon aus, dass "ohne Sicherheit keine Freiheit" sei, z.B. Mitglieder der Bundesregierung. Folglich würde Sicherheit zur notwendigen Bedingung von Freiheit. Das Verhältnis zwischen beiden Werten wäre demnach als harmonisch oder sogar konditional zu bezeichnen.

Der auf den ersten Blick eklatante Widerspruch zwischen den Positionen lässt sich erklären: Die beiden Parteien meinen schlicht unterschiedliche Arten von Freiheit. Denkschule A geht es um die Freiheit von staatlicher Repression, der zweiten Denkschule um die Freiheit von Terrorbedrohung durch private Akteure. Mithin sind die Aussagen beider Schulen jeweils in sich plausibel, mangels unterschiedlicher Denkansätze aber dennoch unvereinbar. Diese Tatsache spiegelt sich in vielen Diskussionen zwischen Anhängern der beiden Schulen wider, die konsequenterweise nur aneinander vorbei reden können.

Was bedeuten diese Fakten für die ideale Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Sicherheit und Freiheit? Der Fall der Denkschule B ist unproblematisch: je größer die eine Variable (Sicherheit) desto größer auch die andere (Freiheit). Wenn Sicherheit ihren Preis hat, dann jedenfalls keinen, der aus Freiheitseinbußen besteht (z.B. finanzielle Kosten für einen erweiterten Sicherheitsapparat wie die Aufstockung der Mittel für Polizei, Geheimdienste und Militär).

Ungleich komplizierter der Fall der Denkschule A: Zwei Werte beeinflussen einander im gegenläufigen Sinne. Daher kann es nicht um die in der Regel nahe liegende Maximierung der Wertausprägungen gehen: eine Maximierung von Sicherheit würde zur Minimierung oder gar Eliminierung von Freiheit führen. Dasselbe gilt für die umgekehrte Entwicklung. Nicht Maximierung ist daher das Ziel, sondern Optimierung.

Dieses Problem ist vor allem aus der Ökonomie bekannt: der Preis (P) einer Ware soll möglichst hoch sein, zugleich aber auch die Absatzmenge (M). Beides widerspricht sich aber diametral, denn je höher der Preis, desto weniger Käufer finden sich. Bei Schleuderpreisen geht natürlich der Absatz in die Höhe. Jedoch: Der Handlungszweck besteht in der Erzielung einer möglichst hohen Umsatzsumme (U), die das Produkt aus Preis und Absatzmenge bildet: U = P x M. Die Formel bezeichnet eine umgekehrte Parabel mit einem Scheitelpunkt. An der Stelle dieses Maximums liegt die optimale Kombination beider Variablen. Alle anderen Kombinationen sind suboptimal. Die Schwierigkeit besteht in diesem Fall nun darin, dass eine exakte Kalkulation für die Werte Freiheit und Sicherheit nicht angestellt werden kann: im Gegensatz zu Preis und Absatzmenge können diese beiden Variablen kaum quantifiziert werden. Worauf es aber ankommt ist, das Prinzip als solches zu kennen und danach zu handeln.

Jedenfalls: Eine Terrorismusbekämpfungspolitik, die den Ansprüchen der Zweckrationalität, der Verantwortungsethik wie der Rechtsstaatlichkeit genügen will, sollte sich an den folgenden Mindeststandards von Effektivität wie Effizienz einerseits, Achtung vor dem Recht andererseits orientieren. Nur so kann garantiert werden, dass die Freiheit der zu schützenden Menschen nicht eingeschränkt wird, ohne ihnen ein kompensierendes Maß an Sicherheitsgewinn zu gewährleisten.

  • Die Terrorbekämpfung sollte international organisiert werden (also auch im Rahmen der EU), um eine reale Chance gegen grenzüberschreitend agierenden Terrorismus haben zu können.


  • Sie kann in diesem Zusammenhang alle rechtsstaatlich zulässigen polizeilich-präventiven wie strafrechtlich-repressiven Instrumente und Strategien anwenden (Prinzip der Rechtmäßigkeit).


  • Sicherheitspolitisch wenig effektiver Aktionismus, der als symbolische Politik nur ein illusionäres Sicherheitsgefühl hervorrufen und lediglich beschwichtigend und loyalitätsbeschaffend wirken soll, ist zu vermeiden. (Prinzip der Zweckmäßigkeit).


  • Terrorbekämpfungsmaßnahmen sind nach Möglichkeit so zu gestalten, dass ein Sicherheitsgewinn ohne Beeinträchtigung bürgerlicher Freiheitsrechte erzielt werden kann. Wo dies von der Natur der Sache her unvermeidbar ist, sollte jeder potenzielle Sicherheitsgewinn gegen den damit verbundenen Freiheitsverlust im Zuge eines verpflichtenden Güterabwägungsprozesses so austariert werden, dass der Nutzen die Kosten möglichst weit übertrifft (Ökonomieprinzip).


  • Von jeder Verhältnismäßigkeits-Abwägung ausgenommen ist nach rechtsstaatlichen Maßstäben ein Kernbestand an Freiheitsrechten, sie sind sozusagen "abwägungsfest" Das gilt vor allem dann, wenn die im Grundgesetz als "unantastbar" bezeichnete Würde des Menschen tangiert wird. Mit anderen Worten: An dieser Stelle ist jeder Terrorbekämpfungsmaßnahme, auch einer unter Umständen extrem effektiven, eine absolute Grenze gezogen. Diese besteht so lange, wie Freiheit nicht in toto einer "Sicherheit" geopfert werden soll, die dann mangels eines Wertes, den es zu sichern gälte, im Grunde funktions- und gegenstandslos wäre.


 
Patricia Schneider
Dr. phil., ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik der Universität Hamburg. Sie studierte Politikwissenschaft und Volkswirtschaftslehre in Bamberg, Galway/Irland und Hamburg.
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Erwin Müller
Dr. rer. soc., ist seit 1981 wissenschaftlicher Referent am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik der Universität Hamburg. Er studierte Politikwissenschaft, Soziologie und Zeitgeschichte in Tübingen.
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Original in Deutsch

Creative Commons-Lizenz by-nc-nd/2.0/de.

Der Text ist lizenziert unter der Creative Commons-Lizenz by-nc-nd/2.0/de.

 

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