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Der Standard - Österreich | Donnerstag, 28. Juni 2012

Religiös motivierte Beschneidung zu Recht strafbar

Das Landgericht Köln hat am Dienstag entschieden, dass die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen strafbar ist. In dem Prozess ging es um einen vier Jahre alten Jungen, der auf Wunsch der muslimischen Eltern beschnitten worden und später mit Nachblutungen ins Krankenhaus gekommen war. Auch wenn das Urteil die Religionsfreiheit einschränkt, ist es das richtige Signal, argumentiert die linksliberale Tageszeitung Der Standard: "Stellte man die freie Ausübung von Religion und der damit verbundenen Rituale über die Unantastbarkeit der Person - in allerletzter Konsequenz bedeutete dies, dass auch Töten aus religiösen Motiven zulässig ist. Nichts anderes nehmen ja religiöse Extremisten für sich in Anspruch. Nichts anderes tat etwa auch die katholische Inquisition. So schmerzlich das Urteil für Juden und Muslime sein mag: Es sollte zum Nachdenken darüber anregen, ob Beschneidung als Willensakt des Betroffenen - und sei es nur in symbolischer Form - den Intentionen ihrer Religion nicht besser dient als die traditionelle Praxis. Was übrigens im Fall der Christen auch für die Erwachsenentaufe gilt."

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