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Delo - Slowenien | Donnerstag, 8. März 2007

Unzureichendes Asylgesetz in Slowenien

Slowenien hat im Vorjahr nur neun Flüchtlinge offiziell anerkannt, obwohl insgesamt 780 Menschen Asyl beantragt hatten. Gorazd Utenkar fragt, wie es zu diesem Missverhältnis kommt: "Die Grenzen zwischen den Ländern der EU sind durchlässig, die Außengrenzen hingegen ziemlich dicht. Eine der EU-Außengrenzen ist die südliche Grenze Sloweniens. Viele Ausländer kommen ohne die erforderlichen Dokumente zu uns ins Land... Auch das neue Asylgesetz ist unzureichend. Es gilt weiterhin der umstrittene Artikel 26, der unter anderem besagt, dass für Ausländer, die illegal nach Slowenien kommen oder sich illegal hier aufhalten, die Polizei zuständig ist, da es sich um gesetzeswidrige Einreise und Aufenthalt handelt. Das bedeutet, dass die Polizei einen Asylbewerber nur allzu leicht außer Landes jagen kann, ohne dass der Fall jemals bearbeitet wird."

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