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Le Jeudi - Luxemburg | Donnerstag, 2. August 2007

Ein neues Streikgesetz in Frankreich

Das französische Parlament hat am 2. August ein Gesetz beschlossen, das bei Streiks eine Mindestversorgung im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sichern soll. Das Gesetz verpflichtet Angestellte, 48 Stunden vor Beginn des Streiks ihre Streikabsicht persönlich zu erklären. Außerdem muss es nach spätestens acht Tagen eine geheime Abstimmung über die Fortsetzung des Arbeitskampfes geben. Die Wochenzeitung ist skeptisch. "Eine echte Mindestversorgung setzt eine Leistungsgarantie voraus. Das würde bedeuten, dass man das Personal verpflichtet, wie es in den Krankenhäusern üblich ist... Man könnte meinen, die Öffentlichkeit werde getäuscht, denn vom Gesetz bis zur Mindestversorgung ist es noch ein weiter Weg. Es sieht nicht so aus, als würden Nicolas Sarkozys Versprechen - allen Ankündigungen zum Trotz - gehalten, zumindest so lange wie es keine Zwangsverpflichtung der Angestellten gibt."

» zur gesamten Presseschau vom Dienstag, 7. August 2007

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