Le Soir - Belgien | Dienstag, 23. Juni 2009
Kein Verfassungsprinzip widerspricht dem Schleiertragen
Die belgische Tageszeitung Le Soir ist der Meinung, dass man religiöse Zeichen in der Öffentlichkeit nicht verbieten darf. "Man spricht nur noch von ihm [dem Schleier] in all seinen Varianten: der Stammesburka, welche der Präsident Sarkozy in Frankreich verbieten will oder dem Hidschab, den der [belgische] Parlamentsabgeordnete Denis Ducarme aus unseren Parlamenten hätte verbannen wollen und der ab dem Schulanfang im September aus dem königlichen Gymnasium von Anvers verbannt wird. ... Weise? Die Texte zeigen den Weg der Weisheit auf. Nichts in unseren Verfassungsprinzipien, unseren Gesetzen und Regelungen widerspricht dem Tragen eines Schleiers, einer Kippa, eines Turbans, eines Kruzifixes oder einer laizistischen Fackel durch eine vom Volk gewählte Person in einem Parlament. Der Stadt- oder Provinzrat, der Abgeordnete oder der Senator sind durch keinerlei Neutralitätspflicht gebunden. Die Tatsache, dass sie ihre Überzeugungen zeigen, beweist vielmehr eine gesunde Kohärenz und eine heilsame Transparenz."
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