Le Monde - Frankreich | Samstag, 19. September 2009
Kein ausgewogenes Verfahren in Clearstream-Affäre
In Frankreich beginnt am heutigen Montag ein Prozess gegen Ex-Premierminister Dominique de Villepin. Einer der Kläger ist Staatspräsident Nicolas Sarkozy. Es geht um die Frage, ob er gewusst oder gar veranlasst hat, dass sein Rivale Sarkozy 2004 zu Unrecht auf einer Schwarzgeldliste der Clearstream-Bank stand? Die Tageszeitung Le Monde kommentiert: "Im Gegensatz zu den anderen Beteiligten, die der Gerichtsbarkeit unterliegen, darf der Staatspräsident von der normalen Justiz nicht belangt werden. Während seiner Amtszeit ist er unantastbar. ... Die Gründe dieser Immunität sind verständlich. Der Staatspräsident garantiert die staatliche Verlässlichkeit. Er genießt die Salbung durch die allgemeine Direktwahl, die es wegen der Achtung vor der Souveränität des Volkes verbietet, dass er politischen Klagen ausgesetzt wird. Seine Unverletzbarkeit geht sehr weit. ... Dies hat zur Folge, dass im Fall des Klägers Sarkozy kein ausgewogenes Verfahren in der Justizarena geführt werden kann. Er verfügt über einen ernsthaften Vorteil. Die Justiz wird verfälscht."
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