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Top-Thema vom Mittwoch, 1. Juli 2009


EU-Vertrag mit Grundgesetz vereinbar


Der EU-Reformvertrag ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar. Das entschied das deutsche Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Trotzdem stoppten die Richter in Karlsruhe zunächst den laufenden Ratifizierungsprozess. Sie forderten eine stärkere Mitwirkung des deutschen Parlaments bei EU-Entscheidungen.


Süddeutsche Zeitung - Deutschland

Zum Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts über den Lissabon-Vertrag schreibt Heribert Prantl in der linksliberalen Tageszeitung Süddeutsche Zeitung: "Dieses Urteil mäkelt nicht herum an Europa, es haut ihm nicht seine Defizite um die Ohren, sondern sagt, wie Europa gut weitergebaut werden kann. Es haben nicht acht Europa-Kritiker geurteilt, sondern acht europäische Demokraten. ... Das Urteil nimmt den Bundestag in die Pflicht. Dieser wird die EU-Gesetze nicht mehr einfach durchwinken können. Es reicht nicht mehr, wie bisher, eine pauschale Sammelzustimmung zu einem EU-Vertrag. Der Bundestag wird sich in jedem Einzelfall mit jeder weiteren Kompetenz für Brüssel befassen müssen, die der EU-Vertrag ermöglicht. Ein eigenmächtiges Zugreifen der EU auf deutsche Zuständigkeiten wird es nicht mehr geben können. Die Ausrede 'Das haben die in Brüssel gemacht' funktioniert nicht mehr." (01.07.2009)


Lidové noviny - Tschechien

Die konservative Tageszeitung Lidové Noviny kommentiert das Urteil der deutschen Bundesverfassungsrichter zum EU-Reformvertrag so: "Die Gegner des Vertrages von Lissabon mussten sich gestern [Dienstag] von einer weiteren, freilich eher hypothetischen Hoffnung verabschieden. Das deutsche Bundesverfassungsgericht urteilte, dass Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dennoch versah es diesen Spruch mit einem großen Aber. Die Richter in Karlsruhe sind zwar konservativer und europaskeptischer als der deutsche Durchschnitt, sie leben aber nicht im luftleeren Raum. Und somit war von vornherein klar, dass sie nicht die Courage haben würden, gegen den Strom zu schwimmen und nahezu gegen das gesamte politische Establishment in den Krieg zu ziehen. ... Die Abgeordneten des Bundestages müssen nun etwas Ähnliches beschließen, wie es sich die [tschechische liberalkonservative Bürgerpartei] ODS ausgedacht hatte: Hier wie da geht es darum, abzusichern, dass aus den Mitgliedsstaaten keine Kompetenzen mit dem Segen der Regierung einfach an Brüssel abgegeben werden." (01.07.2009)


Corriere della Sera - Italien

Laut der liberalkonservativen Tageszeitung Corriere della Sera hat das Urteil der deutschen Verfassungsrichter zum Lissabon-Vertrag vor allem eines gezeigt: "Europa ist nicht föderalistisch - oder ein Superstaat wie manche sagen - sondern ein Europa der Nationen. Das Gericht in Karlsruhe hat entschieden, dass der Vertrag von einem Schreiben begleitet werden muss, das explizit die Macht des deutschen Parlaments bestätigt. ... In einer Reihe von Fragen kann Brüssel nicht allein entscheiden. … In den Bereichen Polizei, Militär, Steuer, Sozialgesetzgebung, Familienrecht und Strafrecht, bleiben Bundestag und Bundesrat in Deutschland auch nach dem Inkrafttreten des Vertrags das Herz des Entscheidungsprozesses. … Die politische Reaktion auf das Karlsruher Urteil war große Erleichterung - ein Zeichen einer gewissen Besorgnis, die die großen Parteien bewegt hat, auch wenn sie es nicht offen zeigten. … Aber auch diejenigen, die den Fall vor das Karlsruher Gericht gebracht haben, die Linke von [Parteichef] Oskar Lafontaine und einige Konservative der bayerischen CSU, geben sich mit dem Urteil zufrieden: weil es die nationale Souveränität und die Demokratie unterstreicht." (01.07.2009)


Elsevier - Niederlande

Das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgericht zum Lissabon-Vertrag zeige, dass die Sorge um einen Verlust der nationalen Souveränität berechtigt seien, schreibt Carla Joosten in ihrem Europablog für das rechtsliberale Wochenmagazin Elsevier: "Die Niederländer, Franzosen und Iren wurden vom Rest der Europäischen Union (EU) als Querulanten gesehen, weil sie gegen die europäische Verfassung oder den späteren Vertrag stimmten. Aber dieser Vorwurf muss nach dem Urteil der höchsten juristischen Instanz Deutschlands nun doch korrigiert werden. Ohne Anpassung des deutschen [Grund-]Gesetzes liefert sich Deutschland nach Ansicht des Gerichts zu sehr an die Europäische Union aus. ... Was bedeutet dieses Urteil nun für die Souveränität der anderen Mitgliedsstaaten? Müssen die nicht auch eine Garantie in ihre Gesetzgebung einbauen, um das Selbstbestimmungsrecht zu sichern? Nach den Garantien für Irland ... hofften die EU-Führer, dass der Leidensweg des Vertrages zum Ende gekommen sei. Aber das scheint eine eitle Hoffnung zu sein." (01.07.2009)


» zur gesamten Presseschau vom Mittwoch, 1. Juli 2009

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