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Top-Thema vom Freitag, 9. Juli 2010


Türkisches Gericht blockiert Verfassungsreform


Das türkische Verfassungsgericht hat Teile der Verfassungsreform der Regierung für ungültig erklärt. Mit dem Urteil überschreitet das Gericht erneut seine Kompetenzen, doch Premier Tayyip Erdoğan erringt einen Teilsieg auf dem Weg zur weiteren Demokratisierung des Landes, schreibt die Presse.


Die Presse - Österreich

Die geplante Reform der türkischen Verfassung ist ein Schritt in Richtung Demokratisierung der Türkei, schreibt die Tageszeitung Die Presse: "Es hätte für Erdogan schlimmer kommen können. Natürlich wird es dem türkischen Premier nicht gefallen, dass Teile seiner Verfassungsreform vom Höchstgericht gekippt wurden - und zwar die, mit denen er mehr Einfluss auf die Justiz zu gewinnen suchte. Doch am Großteil seines Reformpakets fanden die Verfassungsrichter nichts auszusetzen. Damit ist ihr Urteil keine wirkliche Niederlage für den konservativen Regierungschef, sondern eher ein Teilsieg - wenn auch mit Verlusten. ... Ein Scheitern des Projekts Verfassungsreform wäre prekär. Denn das Land braucht eine neue Verfassung. Doch eine, die die alten autoritären Strukturen auflöst, zugleich aber nicht die Macht des Militärs durch zu großen, ungesunden Einfluss der gemäßigt-islamischen Regierungspartei Erdogans ersetzt. Eine solche Verfassung wäre ein echter, klarer Sieg: und zwar für die Türkei." (09.07.2010)


Süddeutsche Zeitung - Deutschland

Mit der Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts, die Verfassungsreform in Teilen abzulehnen, mischt es sich in die Legislative ein, kritisiert die linksliberale Süddeutsche Zeitung: "Unglücklich über das Urteil ist die Opposition - weil sie von den Richtern erwartet hatte, dass sie ihr ein weiteres Mal die politische Totalsabotage der Regierung abnehmen würden. Unglücklich ist die Regierung - weil das Kernstück ihres Verfassungspakets, das die Reform der undemokratischen Justiz vorsah, nicht so überlebt hat, wie sie das erstrebte. Unglücklich sind aber auch die liberalen Beobachter, die auf mehr Demokratie in der Türkei hoffen. Zwar haben die Richter überraschend ein paar wichtige Artikel passieren lassen, so darf das Volk nun im Referendum der mächtigen Militärjustiz die Flügel stutzen. Aber das Gericht hat wieder einen Sündenfall begangen. Verfassungsgeber in der Türkei ist nämlich das Parlament. Das Verfassungsgericht darf Verfassungsänderungen eigentlich nur auf Formfehler hin untersuchen, nicht aber inhaltlich bewerten." (09.07.2010)


Neue Zürcher Zeitung - Schweiz

Die kurdische Minderheit ist der große Verlierer der türkischen Verfassungsreform, meint die Neue Zürcher Zeitung: "Kein einziger Paragraf, der die Rechte der größten Minderheit des Landes einschränkt, wird geändert. Trotz gewissen Verbesserungen in der letzten Zeit gibt es nach wie vor keinen Schulunterricht in kurdischer Sprache. Die Verwendung des Kurdischen in der lokalen Verwaltung bleibt verboten. Auch schreckt die Regierung vor der Änderung des Paragrafen 66 der Verfassung zurück. Dieser besagt, dass 'jeder, den mit dem türkischen Staat das Band der Staatsangehörigkeit verbindet, ein Türke ist' - also auch die Kurden. Solange sich die Regierung weigert, das Wort 'Türke' durch den Begriff 'türkischer Staatsbürger' zu ersetzen und die rechtliche Stellung der Minderheiten zu verbessern, wirken die vielen Bekenntnisse zu europäischen Standards hohl." (09.07.2010)


» zur gesamten Presseschau vom Freitag, 9. Juli 2010

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