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Magazin / Geschichte / Kommunistische Geheimdienste / Artikel | 05.02.2008
18 Jahre nach Öffnung der Stasiarchive
von Matthias Schlegel
Für viele Länder in Mittel- und Osteuropa gilt Deutschland als Vorreiter in der Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit. Einer Aufarbeitung, deren Ende noch nicht in Sicht ist. Matthias Schlegel mit einer Zwischenbilanz
Als eine erregte Menschenmenge am 15. Januar 1990 im Ostberliner Stadtbezirk Lichtenberg das ausgedehnte Gelände mit den grauen Gebäudeblöcken des verhassten Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) belagerte und schließlich erstürmte, ahnte wohl noch niemand die historische Bedeutung dieser Aktion.

Foto: AP
Das Volk hatte an jenem Montag - und in einigen DDR-Bezirksstädten schon Tage zuvor - einen entscheidenden Sieg in der friedlichen Revolution errungen und der alles beherrschenden SED "Schild und Schwert" entrissen. Es hatte zugleich einen Staat im Staate entmachtet und einen der - gemessen an der Bevölkerungszahl - größten Geheimdienste der Welt überwältigt. Und es war auf eine absurde Gegenwirklichkeit gestoßen: Auf eine kaum zu überblickende Menge an Akten, in denen sowohl die perfiden Methoden umfangreicher Observation und menschenverachtender Repression gegenüber der eigenen Bevölkerung registriert waren als auch der Alltag in einer durchherrschten Gesellschaft geradezu akribisch abgebildet war.
Anfänge der Aufarbeitung
"Genossen, wir müssen alles wissen", hatte Stasichef Erich Mielke, der das Ministerium von November 1957 bis November 1989 leitete, seinen Mitarbeitern einst eingebläut. Und so mündeten der totalitäre Machtanspruch von SED und Stasi wie auch das fundamentale Misstrauen gegenüber der eigenen Bevölkerung in eine manische Sammelwut. Es mussten sich im Jahr 1990 zunächst entschlossene und weitsichtige Protagonisten der friedlichen Revolution gegen jene Stimmen - auch aus der Bundesrepublik - durchsetzen, die das "Teufelszeug" wegschließen oder gar vernichten wollten. Als der einstige Rostocker Pfarrer und Bürgerrechtler Joachim Gauck als Beauftragter für die Stasiunterlagen mit einer Schar Mitarbeiter anfing, den riesigen Aktenfundus zu sichern, zu sichten und aufzuarbeiten, offenbarte dieser erst nach und nach seine wirklichen Ausmaße.
Heute weiß man, dass die Hinterlassenschaft der Stasi 112 Kilometer aneinander gereihter Akten umfasst. Dazu kommen 39 Millionen Karteikarten, verfilmtes Schriftgut und 15 517 Säcke, die gefüllt sind mit von der Stasi in den letzten Wochen ihrer Existenz selbst zerrissenen Unterlagen. Nach den archivüblichen Umrechnungsfaktoren summiert sich damit der Aktenbestand auf insgesamt 158 Kilometer.
Stasiunterlagengesetz und Akteneinsicht
Wohl niemand hat sich in den Wirren der friedlichen Revolution vorstellen können, dass auch fast zwei Jahrzehnte später der Umgang mit den Stasiakten noch ein durchaus umstrittenes politisches Thema sein würde. Die Volkskammer, das im März 1990 erstmals demokratisch gewählte und zugleich letzte DDR-Parlament, hatte die rechtlichen Grundlagen für die Sicherung und Nutzung des Stasi-Erbes mit einem Gesetz geschaffen, das im August 1990 nahezu einstimmig verabschiedet wurde. Zunächst sollten diese Regelungen nicht in den Einigungsvertrag aufgenommen werden. Doch mit Protesten erzwangen Politiker und Bürgerrechtler eine Passage in diesem Vertragswerk, wonach ein noch auszufertigendes Sondergesetz den Umgang mit den Stasiakten regeln sollte. 1991 wurde dann dieses Stasiunterlagengesetz, das den Intentionen der Volkskammer folgte, vom Bundestag verabschiedet.
Das Gesetz sah zum ersten die Schaffung einer eigenständigen Behörde vor, die die Stasiakten verwalten, zugänglich machen und aufarbeiten sollte. Zu ihren Aufgaben gehörte außerdem, die Bevölkerung über Struktur und Arbeitsweise des DDR-Geheimdienstes zu informieren - sie hatte also auch einen Forschungs- und Bildungsauftrag. Weiterhin regelte das Gesetz, dass jeder Betroffene, über den die Stasi Informationen gesammelt hatte, bei der Stasi-Unterlagenbehörde in Berlin und ihren 14 Außenstellen "seine" Akte einsehen durfte. Davon machten in den zurückliegenden siebzehn Jahren nahezu 2,5 Millionen Menschen Gebrauch. Auch für Journalisten und Wissenschaftler stellte die Behörde Akten zur Verfügung - seit 1991 gingen rund 20 000 solcher Anträge ein. Und schließlich legte das Gesetz fest, dass die Behörde Überprüfungen von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes auf eine frühere Stasi-Mitarbeit durchzuführen hat. Das ist in den vergangenen siebzehn Jahren in nahezu 1,8 Millionen Fällen geschehen. Mittlerweile sind die so genannten "Regelüberprüfungen" im öffentlichen Dienst beendet. Nach der jüngsten Novellierung des Stasiunterlagengesetzes ist ein "Stasi-Check" nur noch für einen sehr kleinen Personenkreis in herausgehobenen öffentlichen Positionen vorgesehen.
Dass jene Sondergesetzgebung im Umgang mit den Stasiakten für heftige Diskussionen gesorgt hat und noch immer sorgt, ist ebenso verständlich wie nützlich - es bereicherte die immer aufs neue notwendige Selbstvergewisserung des demokratischen Rechtsstaats. Die Debatten drehten sich nicht allein darum, wie stark das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei der Aktennutzung zu schützen sind. Vielmehr entzündete sich der Streit von Anbeginn auch daran, ob die schriftlichen Zeugnisse eines Repressionsapparates wie der Stasi unter rechtsstaatlichen Kriterien überhaupt Rechtsbindung erlangen können. Mit anderen Worten: Wie wahr sind sie eigentlich, die Akten?
Ende der Aufarbeitung noch nicht absehbar?
Von Beginn an war klar: Sowohl die Stasiunterlagenbehörde als auch das sie konstituierende Gesetz mit seinen Sonderregelungen für den Aktenzugang würden irgendwann überflüssig werden. Der Personalbestand wurde von 3200 Behördenmitarbeitern Anfang der 90er Jahr auf heute rund 1900 abgeschmolzen, im Jahr 2010 sollen es noch 1600 Beschäftigte sein. Den Zeitpunkt für die endgültige Abwicklung der Behörde hatte der Gesetzgeber aber nicht festgelegt. Schon damals waren und noch heute sind sich die meisten Politiker und Fachleute darüber einig, dass dieses Datum dann gekommen ist, wenn die Behörde ihre Aufgabe erfüllt hat. Bleibt die Frage, wann dieser Zeitpunkt gekommen ist? Erst wenn alle Akten erschlossen sind und der letzte Antragsteller Einsicht bekommen hat? Dann dürfte noch eine Weile vergehen: Derzeit sind erst 87 Prozent aller Akten personenbezogen und lediglich 44 Prozent aller Akten themen- oder sachbezogen erschlossen. Doch muss es weiterhin für die Erschließung und Bereitstellung der Akten eine eigenständige Behörde geben? Könnte nicht auch das Bundesarchiv diese Aufgaben in absehbarer Zeit übernehmen und sie vielleicht gar effizienter und schneller erledigen? Die Jahre 2011 (wenn die Behörde 20 Jahre besteht und die Amtszeit der derzeitigen Behördenchefin Marianne Birthler endet), 2015 (als "mittelfristige Perspektive") und 2019 (30 Jahre nach der friedlichen Revolution und im Jahr des Auslaufens des Solidarpaktes) sind gelegentlich genannte Zeithorizonte einer solchen Stabübergabe.
Über den angemessenen Umgang mit den Akten
Konsens herrscht in allen politischen Lagern darüber, dass die Akten auch künftig - unter welchem Dach auch immer sie lagern - in der gewohnten Weise öffentlich zugänglich sein sollten. Doch kämen sie in die Obhut des Bundesarchivs, das seine Bestände nach dem Bundesarchivrecht verwaltet, unterläge zumindest der Teil der so genannten "Täterakten" weitaus eingeschränkteren Benutzungskriterien. Und auch die Hoffnungen vieler Wissenschaftler und Journalisten, die sich derzeit über viele Schwärzungen in den von ihnen beantragten Akten beklagen, würden sich kaum erfüllen: Der Schutz von Persönlichkeitsrechten Dritter ist im allgemeinen Archivrecht nicht großzügiger ausgelegt als im Stasiunterlagengesetz. Sollen die Stasiakten in der gleichen Weise wie bisher zugänglich sein, würde eine Verlagerung der Bestände ins Bundesarchiv also nur Sinn machen, wenn auch die gesetzlichen Regularien für ihre Nutzung praktisch mit überführt würden. Aber ein zweigeteiltes Archivrecht unter einem Dach? Der Gesetzgeber wird seine Entscheidung sorgfältig überlegen müssen.
Es kommt ein weiterer bedenkenswerter Umstand hinzu: Übernähme das Bundesarchiv die Akten, käme einerseits zusammen, was zusammengehört - die Hinterlassenschaften der Stasi gesellten sich zu den anderen Dokumenten des SED-Staates, die in der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen (SAPMO) unter dem Dach des Bundesarchivs zusammengefasst sind. Aber die umfänglichen Bestände, die derzeit in den Außenstellen der Stasiunterlagenbehörde in den ehemaligen Bezirksstädten der DDR liegen und heute sozusagen per Knopfdruck abrufbar sind, würden vermutlich auf die Staatsarchive der Länder verteilt und damit der Möglichkeit einer zentralen Recherche weitgehend entzogen.
Erste Bilanz der Aufarbeitung
Die Rufe nach einer raschen Überführung der Akten ins Bundesarchiv werden immer dann besonders laut, wenn die Stasiunterlagenbehörde in die öffentliche Kritik gerät. In den Jahren 2006 und 2007 gab es etliche solcher Negativschlagzeilen. Es stellte sich heraus, dass noch immer mehr als 50 ehemalige hauptamtliche Stasimitarbeiter zum Personalbestand gerade derjenigen Behörde zählen, die die üblen Machenschaften des MfS eigentlich aufarbeiten soll. Behördenchefin Marianne Birthler konnte sich darauf berufen, dass nicht sie diese Personalpolitik zu verantworten hatte, sondern dass in Zeiten der Behördengründung allzu sorglos-pragmatisch auf vermeintlich zeitweilige "fachkundige" Mitarbeiter zurückgegriffen worden war, die sich inzwischen arbeitsrechtlich festgesetzt hatten. Im vergangenen Jahr war die Öffentlichkeit beträchtlich irritiert, als in einer Außenstelle der Behörde das Dokument eines Schießbefehls auftauchte, den die Behörde zunächst als sensationellen Fund einordnete. Wenig später musste sie einräumen, dass seine Existenz seit Jahren bekannt und in einschlägigen eigenen Veröffentlichungen und sogar in der Berliner Stasi-Ausstellung schon präsentiert worden war.
Dass solche und ähnliche Vorkommnisse am Image der Behörde kratzen, wäre nicht weiter schlimm, würde damit nicht zugleich das ganze große Kapitel des Umgangs mit dem Stasi-Erbe generell diskreditiert. Oft wurde kritisiert, dass sich der Blick zurück zu stark auf den Geheimdienst, auf die Geschichten von Bespitzelung, Repression und Denunziation durch die Stasi konzentriere. Wer das beklagt, räumt damit zugleich ein, dass es zumindest auf diesem Feld eine Aufarbeitung gegeben hat, die diesen Namen verdient. Frühe Prophezeiungen von Hexenjagden und Rachefeldzügen haben sich nicht erfüllt. Im Gegenteil: Weil sich die Aufarbeitung demokratisch legitimiert und gesetzlich kanalisiert vollzog, war sie letztlich so unspektakulär und effizient.
Die Stasiaufarbeitung hat den Menschen im Osten Deutschlands nicht ihre Würde genommen, sondern sie ihnen zurückgegeben - weil nicht Vermutungen und Verdächtigung im Raum stehen blieben, sondern Gewissheiten an ihre Stelle traten, manchmal schmerzhafte, manchmal überaus triviale, aber immer erhellende. Und auch weil die Stasiakten selbst tausendfache Belege von Verweigerung und Widerstand in einer durchherrschten Gesellschaft sind. Für die meisten ost- und mittelosteuropäischen Länder und andere Staaten, die ein diktatorisches Regime abgeschüttelt haben, mag die Aufarbeitung des DDR-Geheimdiensterbes durchaus beispielhaft sein. Ob sie tatsächlich eine Erfolgsgeschichte war, wird erst die Geschichte selbst entscheiden.
Matthias Schlegel ist Redakteur in der Politikredaktion des Berliner "Tagesspiegel". Seine Spezialgebiete sind die neuen Bundesländer und die DDR-Vergangenheit.
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