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Magazin / Gesellschaft / Holocaust- Leugnung / Debatte | 18.04.2007

Soll die Leugnung des Holocaust verboten werden?

von Sabine Seifert


Im Kampf gegen den Rechtsextremismus möchte die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries die Leugnung des Holocaust in der EU verbieten. Ist ein solches Verbot sinnvoll? Oder beschränkt es die Meinungsfreiheit?


Holocaustleugnung ist nicht nur in Europa, sondern weltweit ein Thema. Im Januar 2007 verabschiedete die UN-Vollversammlung eine Resolution, in der die Leugnung des Holocaust verurteilt wird.

Verabschiedung einer UN-Resolution im Januar 2007, in der die Leugnung des Holocaust verurteilt wird.
Foto: UN Photo/Paulo Filgueiras


Für Europa strebt die deutsche EU-Ratspräsidentschaft eine Vereinheitlichung der europäischen Gesetzgebung an. Die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries erhofft sich - unter Verweis auf die besondere historische Verantwortung Deutschlands - mit ihrem Vorschlag für einen "Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" vor allem ein EU-weites Verbot der Holocaustleugnung.

Über die Frage, ob ein solches Verbot sinnvoll ist, wird in Europa seit Jahren gestritten. Die Antwort fällt je nach Land und Rechtstradition unterschiedlich aus. Während Befürworter eines Verbots unumstößliche Grenzen setzen wollen, meinen die Gegner, einigen wenigen "Spinnern" werde so zu viel Aufmerksamkeit zuteil - und die Meinungsfreiheit zu sehr beschränkt.

Die liberale Position der Briten

Der britische Journalist und Historiker Timothy Garton Ash schrieb am 18. Januar 2007 im Guardian warnend: "Der Vorschlag der deutschen Justizministerin riecht nach übervorsorglichem Staat. Er spricht im Namen der Freiheit, aber er traut den Menschen nicht zu, sie auszuüben."

Ash bewegt sich damit in liberaler angelsächsischer Tradition, die der in Deutschland und Österreich herrschenden Auffassung diametral entgegensteht. Denn hier ist die Erfahrung der eigenen geschichtlichen Entgleisungen von grundsätzlicher Bedeutung, verbunden mit dem Gedanken der Vorbeugung und Wiedergutmachung.

In neun EU-Ländern – Österreich, Deutschland, Frankreich, Rumänien, Polen, Slowakei, Belgien, Tschechien und Litauen – wird die Leugnung des Holocaust bereits strafrechtlich verfolgt. Die strengste Gesetzgebung hat Österreich, das bereits 1945 mit einem "Verbotsgesetz" die Holocaustleugnung als "NS-Wiederbetätigung" unter Strafe gestellt hat. In Deutschland schloss der Bundesgerichtshof die Leugnung des Holocaust erst 1994 vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung aus.

In Großbritannien und in Dänemark sind Verharmlosung oder gar Negierung des Holocaust kein strafrechtlicher Tatbestand.

Der Fall Irving

Als der britische Historiker und Holocaust-Leugner David Irving im vergangenen Jahr in Österreich vor Gericht stand, sahen britische Journalisten dem Prozess mit ambivalenten Gefühlen entgegen: "Heute schmachtet der berüchtigte und diskreditierte britische Historiker David Irving im Gefängnis. Allein diesen Satz zu schreiben, bereitet mir Freude", gestand der britische Journalist Ben Macintyre am 20. Januar 2006 in der Times und fuhr fort: "Der nächste Satz fällt mir viel schwerer. Er sollte freigelassen werden."

In Österreich sah man die Sache ganz anders. Wer Neonazis Meinungsfreiheit zubilligen wolle, schrieb Hans Rauscher am 21. Februar 2006 im österreichischen Standard, der habe "noch nie wirklich etwas mit Neonazis zu tun gehabt. Das gern gehörte Argument, man könne 'Meinungsdelikte' nicht verbieten, ist keines. Die Holocaust-Leugner, wie David Irving, haben keine 'Meinung'. Sie wissen ganz genau oder sie können es wissen, dass und wie diese unfassbaren Verbrechen geschehen sind. Sie wollen sie aber leugnen, bagatellisieren, politisch akzeptabel machen."

Ein staatlich verordnetes Geschichtsbild

Am Irving-Prozess zeigten sich die gegensätzlichen Argumentationslinien exemplarisch. Irving wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, die im November 2006 in einem Revisionsverfahren zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Obwohl in Deutschland die Holocaust-Leugnung strafbar ist, gab es kritische Stimmen zum Vorschlag, dies in der ganzen EU zum Gesetz zu machen. Mehrere deutsche Historiker meldeten Bedenken an, darunter Eberhard Jäckel und Götz Aly sowie der Deutsch-Amerikaner Konrad Jarausch. In einem Interview mit dem Deutschlandradio forderte Jäckel am 1. Februar 2007 eine wissenschaftliche und keine rechtliche Auseinandersetzung mit den Holocaustleugnern.

Auch der Publizist Reinhard Müller vertrat in einem Kommentar der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 12. März 2007 die Meinung: "Äußerungen über geschichtliche Vorgänge sind keine Fälle für das Strafrecht, es sei denn man will bestimmte Themen tabuisieren oder eine Denkart vorschreiben... Historische Fakten stehen fest. Aber was wir von ihnen wissen und wie wir sie beurteilen, ist einem ständigen Wandel unterworfen. Insofern sind sowohl der wegen seines Beharrens auf der Existenz des türkischen Völkermords an den Armeniern zeitweise in der Türkei verfolgte Orhan Pamuk als auch der britische Historiker David Irving, der in Wien wegen Holocaustleugnung in Haft war, Opfer eines falschen Gesinnungsstrafrechts."

Verbot der Leugnung der sowjetischen Okkupation?

Der Vorstoß von Brigitte Zypries wirft zudem eine heikle Frage auf: Wenn die Leugnung der Verbrechen des Holocaust europaweit unter Strafe gestellt wird, müsste dies dann nicht auch für andere historische Ereignisse gelten?

So fragte der lettische Journalist Bens Latkovskis am 12. Januar 2007 in Delfi: "Wenn uns unsere 'Freunde' im Westen schon dazu bringen wollen, warum nicht gleich im Paket mit anderen notwendigen Beschlüssen, zum Beispiel mit einem Verbot der Leugnung der sowjetischen Okkupation? Damit könnte auch die leidige Debatte darüber beendet werden, ob Lettland 1940 besetzt wurde oder nicht."

Es geht also nicht nur um den Holocaust, sondern um ein grundsätzliches Problem, das absurde Ausmaße annehmen könnte, wie Timothy Garton Ash am 19. Oktober 2006 im Guardian schrieb: "Das britische Parlament könnte es jetzt zu einem Verbrechen erklären zu leugnen, dass es Russen waren, die 1940 polnische Offiziere in Katyn ermordeten. Das türkische Parlament könnte es zu einem Verbrechen erklären zu leugnen, dass Frankreich in Algerien Aufständische foltern ließ. Das deutsche Parlament könnte ein Gesetz verabschieden, das die Leugnung des sowjetischen Gulag zu einem Verbrechen erklärt. Das irische Parlament könnte die Leugnung der Schrecken der spanischen Inquisition kriminalisieren."

Für die Freiheit der Geschichte

Dieses Szenario scheint übertrieben, doch es gibt solche Ansätze. So wurde in Frankreich am 12. Oktober 2006 ein Gesetz verabschiedet, das die Leugnung des Völkermords an den Armeniern unter Strafe stellt. Die türkische Regierung und auch einige Oppositionelle waren erbost, und auch die EU kritisierte den französischen Gesetzestext.

Das Armenier-Gesetz ist der Abschluss einer ganzen Reihe von französischen Gesetzen zum Umgang mit der Geschichte, die den Holocaust, die Geschichte der Sklaverei und den Kolonialismus betreffen. Französische Historiker protestierten "gegen Eingriffe der Politik in historische Belange"; "Liberté pour l'histoire!" (Freiheit für die Geschichte) war der Aufruf bedeutender französischer Historiker überschrieben, unter ihnen Pierre Nora, Pierre Vidal-Naquet, Jean-Pierre Azema und Michael Winock.

Pierre Nora bezeichnete das französische Gesetz aus dem Jahr 1990, das die Leugnung des Holocaust inkriminierte, als Anfang der staatlichen Einmischung in die Hoheit der Geschichtswissenschaft. Der Fernsehjournalistin Miriam Carbe sagte Nora für einen am 30. Januar 2006 gesendeten Beitrag auf 3sat: "Es war der Beginn einer offiziellen Geschichtswahrheit. Dieser Weg, der mit den besten Absichten begonnen wurde, führt dazu, dass immer mehr Gruppen ihre Geschichtsdeutung per Gesetz festschreiben wollen."

Vertreter von Menschenrechtsorganisationen, Gedenk- und Mahnstätten sehen das anders. So schrieb Francois de Smet, Vizechef der Bewegung gegen Rassismus, Antisemitismus und Xenophobie (MRAX) in Belgien, am 2. Mai 2006 in La Libre Belgique: "Es gibt keinen Kampf gegen Rassismus, wenn man sich nicht ständig vor Augen führt, wohin er in seiner Endphase führt: Zur physischen Vernichtung des Anderen, weil er anders ist. Deshalb ist das Verbot der Geschichtsleugnung eine legitime Einschränkung der Pressefreiheit: Wenn man zulässt, dass man den Genozid an Juden, Tutsis und Armeniern frei billigen oder leugnen kann, trägt das unweigerlich dazu bei, die Ideologie, die diese Massaker zugelassen hat, indirekt zu legitimieren."

Konsensbeschluss

Am 19./20. April soll der Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auf dem EU-Ratstreffen behandelt werden. Die Verabschiedung muss einstimmig erfolgen.

Der österreichische Journalist Robert Misik fasste am 31. Januar 2007 in der tageszeitung zusammen: "Es gibt für Demokratien keinen Umgang mit Holocaust-Leugnern und Fans von Nazisymbolen, der vollends zufrieden zu stellen vermag... Jede Variante hat ihre - historische - Berechtigung, die nach Ort und Epoche wechseln kann. Es ist gut, dass die Verbotslogik jedoch nicht zur 'europäischen Linie' generalisiert wird."

 
Sabine Seifert
Sabine Seifert war Redakteurin bei euro|topics. Sie studierte Gemanistik und Geschichte. Anschließend arbeitete sie als Kulturredakteurin bei der tageszeitung und als freie Journalistin für Radio ...
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