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Magazin / Aktuell / Homosexualität / Artikel | 23.07.2008
Verliebt, verlobt, verheiratet?
von Blaise Gauquelin
Europäische Gesetze entwickeln sich schneller als Mentalitäten. Das zeigten die gewaltsamen Übergriffe auf Homosexuelle bei den diesjährigen Schwulen-Paraden in Budapest und Sofia. Aber auch die europäische Gesetzgebung weist noch Defizite auf. Sie schützt Lesben und Schwule nur solange, bis sie als Paar auftreten.
Für Homosexuelle stellt der europäische Kontinent eine fast einzigartige Schutzglocke an Maßnahmen dar. 86 Staaten aus allen vier Himmelsrichtungen verurteilen immer noch die Beziehungen zwischen Personen des gleichen Geschlechts, während die Länder des alten Kontinents Homosexualität nicht mehr unter Strafe stellen. Nur ein Prozent der EU-Bürger gab im Jahr 2007 an, wegen sexueller Orientierung diskriminiert worden zu sein.

Dahinter steckt die gemeinsame europäische Gesetzgebung. Die Direktive 78/2000 untersagt die berufliche Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung; die französische Ratspräsidentschaft möchte dieses Gebot der Gleichbehandlung ausweiten: Es soll im Waren- und Dienstleistungsbereich, bei der Bildung, der Sozialversicherung und bei sozialen Vergünstigungen gelten. Schwule und Lesben wären dann genauso gut geschützt wie diejenigen, die wegen ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert werden könnten. Diesen Schritt gingen bereits 18 EU-Mitgliedsländer.
Und das ist gut so
Auf dem Papier erfreuen sich die Homosexuellen in Europa an einer beneidenswerten Situation. Der Mehrheit der Bevölkerung in Frankreich, Deutschland, Lettland oder der Tschechischen Republik ist es egal, einen homosexuellen Nachbarn zu haben. Stück für Stück wird das Existenzrecht von Schwulen und Lesben zu einer Selbstverständlichkeit, und sicherlich kommt der Tag, an dem auch in Rumänien oder auf Malta eine politische Persönlichkeit ein "Das ist gut so" lancieren wird - wie der Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit bei seinem Coming-out im Jahr 2001. Viele europäische Politiker gehen offen mit ihrer Homosexualität um: Zum Beispiel Bertrand Delanoë; Bürgermeister von Paris, die deutsche Ministerin Karin Wolff, der holländische Minister Joop Wijn, der Präsident der wallonischen Sozialisten Elio di Rupo oder Klara Ungar, ehemalige Abgeordnete und Vorstandsmitglied der ungarischen Liberalen.
Liebe in Zeiten der EU
Wenn es darum geht, sexuellen Minderheiten das Recht auf Ehe oder Elternschaft zuzugestehen, existieren weiterhin enorme Unterschiede. Hier herrschen verschiedene Abstufungen von Toleranz. Ein Paar, das sich in den Niederlanden liebt, lebt nicht im gleichen Europa, wie ein Paar, das sich in Polen liebt. Auch wenn 44 Prozent der Europäer die Homoehe befürworten, reicht die Zustimmung von 82 Prozent in den Niederlanden bis zu 12 Prozent in Lettland. Und während 68 Prozent der Holländer homosexuellen Paaren Kinder anvertrauen würden, zucken bei dieser Idee 93 Prozent der Polen zusammen. Diese Unterschiede sind problematisch, denn sie reflektieren die Unterschiede in der Gesetzgebung - hier eine Ausweitung der Institution Ehe, dort keine Anerkennung der homosexuellen Partnerschaft. Wenn sich homosexuelle Europäer nicht damit abfinden wollen, unverheiratet zu sein, wird ihr Recht auf Freizügigkeit beeinträchtigt, das eigentlich allen europäischen Bürgern zusteht. Erst kürzlich wurde einem Franzosen automatisch die Staatsbürgerschaft entzogen, nachdem er einen Holländer geheiratet hatte. Eine Frau eines nicht gleichgeschlechtlichen Paares hätte in seiner Situation die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten. Und im Gegensatz zu einem verheirateten heterosexuellen Paar mit Kindern können zwei verheiratete holländische Männer nicht einfach nach Bulgarien, Zypern oder in die Slowakei umziehen, weil dort ihr Status als Ehepaar nicht anerkannt wird.
Drei Ländergruppen
In Wirklichkeit besteht die EU heutzutage aus drei Ländergruppen: Die erste umfasst diejenigen Länder, die den Homo- und Heterosexuellen dieselben Rechte zugestehen (Schweden, Dänemark, Niederlande, Belgien, Spanien). Die zweite besteht aus den Ländern, die zwar die homosexuellen Gemeinschaften anerkennen, ihnen aber in verschiedenem Maße nicht die gleiche Unterstützung gewähren wie den Gemeinschaften zwischen Frau und Mann (Frankreich, Großbritannien, Finnland, Deutschland, Portugal, Tschechische Republik, Slowenien, Luxemburg, Ungarn). Die Länder der letzten Gruppe erkennen homosexuelle Gemeinschaften gar nicht an (Österreich, Irland, Italien, Griechenland, Slowakei, Malta, Zypern, Estland, Litauen, Lettland, Rumänien, Bulgarien, Polen). Überraschenderweise schreitet die Anerkennung der homosexuellen Paare also eher durch die Modernisierung der jeweiligen nationalen Gesetzgebungen voran, als dass sie durch historische oder religiöse Realitäten beeinflusst wird.

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Original in Französisch
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