02.12.2008
Das polnische Verfassungsgericht hat am Freitag das so genannte Lustrationsgesetz zur Aufdeckung der Zusammenarbeit mit dem kommunistischen Geheimdienst in weiten Teilen aufgehoben. Zudem darf dem linksliberalen Europa-Abgeordneten Bronislaw Geremek sein Abgeordnetenmandat nicht aberkannt werden. In der Gazeta Wyborcza, die von Anfang an gegen das Gesetz gekämpft hatte, kommentiert Jaroslaw Kurski: "Der Verlauf der Verhandlung bestätigte, dass die Regierungspartei PiS mit Hilfe von Geheimdienstakten regieren wollte. Sie machte von ihnen selbst gegen die Richter des Gerichtshofs Gebrauch. Ohne Erfolg. Der Gerichtshof erteilte eine strenge Lektion in Sachen Rechtsstaatlichkeit. Er zeigte, worin der Unterschied zwischen Gesetz und Rache, zwischen Reinigung und Vergeltung besteht. Dies ist eine große Niederlage für die PiS. Die Richter haben nicht nur das Vorzeigeprojekt des ganzen Lustrations-Lagers vernichtet. Sie schufen einen festen Verfassungsrahmen für das Lustrationsgesetz, der nicht abgetastet werden darf. Der Gerichtshof hat dem großen Druck der PiS standgehalten und verteidigte die Rechtsstaatlichkeit in Polen. Dafür gebührt den Richtern Achtung und Dankbarkeit."
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