05.07.2009
Mit der Unabhängigkeit Sloweniens 1991 wurden rund 18 000 Menschen, die aus anderen jugoslawischen Teilrepubliken stammten, aus dem Bevölkerungsregister gelöscht. Sie verloren ihren Anspruch auf Bleiberecht. Bis heute ist das Problem der so genannten "Ausgelöschten" nicht gelöst. Die Regierung vermeidet eine gesetzliche Regelung, sondern setzt auf eine Verfassungsänderung, für die jedoch eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten erforderlich ist. Das Anliegen hat somit kaum Chancen auf Erfolg. Matjaz Albreht kommentiert: "Die Zusicherung, ein besonderes Augenmerk auf Menschenrechte, Justiz und Rechtssicherheit zu legen, bleiben leere Versprechungen. Die vorgeschlagene Verfassungsänderung ist nur eine Maske, hinter der die Regierung diesen Schandfleck noch vor der EU-Ratspräsidentschaft verstecken möchte."
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