El Mundo - Spanien | Freitag, 14. November 2008
El Mundo über das Recht auf Leben und Tod
Die spanische Tageszeitung El Mundo reflektiert in einem Leitartikel über zwei aktuelle Gerichtsurteile zur Sterbehilfe. In beiden Fällen wurden den Patientinnen und ihren Angehörigen das Recht zugesprochen, auf weitere lebensverlängernde Eingriffe verzichten zu dürfen: "Auf der einen Seite ist das Drama von Hannah Jones, einem englischen Mädchen, das von der Justiz in ihrem Wunsch unterstützt wurde, keine Herztransplantation zu bekommen. Ihr bisheriges Leben war aufgrund ihrer Leukämie-Erkrankung voller Leid und Operationen. Auf der anderen Seite steht der Fall von [der Italienerin] Eluana Englaro, 37 Jahre alt und seit 1992 im Koma. Ihr Vater hat soeben zum ersten Mal erreicht, dass die italienische Justiz das Sterben eines Menschen in diesem Zustand gestattet. Es handelt sich unter ethischen und juristischen Gesichtspunkten um eine extreme und komplizierte Situationen. ... Wir müssen jedoch darauf bestehen, dass es einen bedeutenden Unterschied zwischen der Ablehnung einer Therapie einerseits und der Euthanasie oder der Beihilfe zur Selbsttötung anderseits gibt, die nach unseren Gesetzen unter Strafe stehen. Das [spanische] Gesetz zur Patientenautonomie, das unter der Regierung [des ehemaligen Ministerpräsidenten José María] Aznar verabschiedet wurde, gibt den Bürgern das Recht, eine medizinische Behandlung abzulehnen. In Übereinstimmung mit diesem Gesetz glauben wir, dass es angemessen ist, jeder bewussten und wohl überlegten Bitte eines Kranken zu entsprechen, der nicht künstlich oder mit besonderen Maßnahmen am Leben erhalten werden möchte."
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