Zerstörung von Kulturgütern vor Gericht:Der erste Prozess um Kulturschändungen ist ein wichtiges Signal

Ruinen von Palmyra, Syrien

In der antiken Ruinenstadt Palmyra hat der sogenannte Islamische Staat schwere Verwüstungen angerichtet.

(Foto: dpa)

In Den Haag wird die Zerstörung von Kulturgütern geahndet. Die Schattenseite: Es gibt mehr Aufmerksamkeit für die Täter.

Kommentar von Sonja Zekri

Als die Roten Khmer die Kathedrale Notre Dame in Phnom Penh zerstörten, in der Nationalbibliothek einen Schweinestall einrichteten und buddhistische Tempel und islamische Moscheen verwüsteten, war an die Ahndung durch ein Weltgericht nicht zu denken. Der Internationale Strafgerichtshof wurde erst Jahrzehnte später gegründet. Als die Taliban vor 15 Jahren im zauberschönen Bamiyan-Tal die monumentalen Buddhas in die Luft sprengten, hatte Den Haag bereits seine Arbeit aufgenommen, aber die Empörung der Welt blieb vorerst - Empörung.

In dieser Woche verhandelt der Strafgerichtshof zum ersten Mal die Zerstörung von Kulturgütern, in diesem Falle von neun Mausoleen und eines Teils der Sidi-Yahia-Moschee in Mali. Der Angeklagte ist ein Islamist, Ahmad al-Faqi al-Mahdi, der reuevoll gestand und riet, von ähnlichen Taten abzusehen, denn sie brächten der Menschheit nichts Gutes. Das ist erst einmal begrüßenswert. Kulturgüter werden damit als immaterieller Besitz der Menschheit, als Träger der Zivilisation anerkannt und als schützenswert identifiziert.

Dass der erste Fall die Schändung islamischer Unesco-Welterbestätten behandelte, ist ein gutes Signal. Wie alle UN-Organisationen steht auch die Unesco im Verdacht mangelnder Balance. Deutschland hat mehr als 40 Stätten in der Welterbeliste eingetragen, selbst Belgien noch elf. Länder mit jahrtausendealten Kulturen wie der Irak, Jordanien oder Syrien höchstens sechs.

Zudem hat der Westen in der Empörung über die jüngsten Kulturzerstörungen im irakischen Hatra oder in der syrischen Ruinenstadt Palmyra durch den sogenannten Islamischen Staat nie ganz den Verdacht ausräumen können, er sorge sich vor allem um die antiken Vorläufer seiner eigenen, abendländischen Kultur - und weniger um die von den Fanatikern verwüsteten Moscheen und Schreine.

Zerstörung von Kulturgütern vor Gericht: Wem hilft das eigentlich?

Dann allerdings wird es schon schwierig. Die Spannung zwischen dem Schutz der Kultur und dem Schutz des Lebens ist nicht aufgehoben. Ahmad al-Mahdi wird vermutlich für die Zerstörung von Tempeln verurteilt, nicht aber für Vergewaltigungen oder andere Verbrechen gegen Zivilisten. Darf sich das Gericht auf Steine - auch Welterbe-Steine - beschränken, wenn Menschen gelitten haben? Ist nicht jeder Prozess wegen Kulturschändung eine Priorisierung zulasten der Opfer?

Wenn die Zerstörung von Kulturgütern als Kriegsverbrechen geahndet wird, ergeben sich Fragen nach der Prävention. Dann wird es nicht bei einer modernen Version der amerikanischen Monuments Men bleiben können, die in Deutschland Kunstwerke retteten. Dann wird man überlegen müssen, ob Palmyra oder Timbuktu nicht militärisch geschützt werden müssen.

Und auch dies gilt: Man sollte sich über die abschreckende Wirkung des Prozesses keine falsche Hoffnung machen. Je größer die Aufmerksamkeit, je größer der weltweite Schockeffekt durch Videos von zerstörten Kulturschätzen - desto größer die Genugtuung für Täter und Möchtegerns. Auch Den Haag ist eine große Bühne.

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