Der Fall Kundus :
Verteidigung des Rechts

Reinhard Müller
Ein Kommentar von Reinhard Müller
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Es gibt keine Pflicht zur Entschädigung der Opfer des Luftangriffs nahe Kundus. Die Bundeswehr verteidigt dort das Recht.

Der von einem deutschen Oberst befohlene Angriff auf zwei Tanklastzüge nahe dem afghanischen Kundus war verheerend – es starben viele Menschen. Er war aber kein Kriegsverbrechen, keine Verletzung des Völkerrechts. Mit Recht hat der Bundesgerichtshof, wie schon die Vorinstanzen, eine Pflicht zur Entschädigung der Opfer verneint. Denn die Amtshaftung ist ersichtlich nicht für den Krieg geschaffen worden, ganz abgesehen davon, dass Deutschland mit einer solchen Entschädigungsregel weltweit einzigartig dagestanden hätte. Im Übrigen hat die Bundesregierung den Familien der Opfer freiwillig eine Art finanzieller Genugtuung geleistet.

Natürlich könnte man auch weiter gehen, aber dazu ist ein Wort des Gesetzgebers notwendig. Aus guten Gründen hat der Einzelne im bewaffneten Konflikt immer mehr an Gewicht gewonnen. Das Völkerrecht ist nicht mehr nur das Recht zwischen den Staaten, bei dem das Individuum unter die Räder kommt. Der Mensch sollte in der Tat im Zentrum des Rechts stehen. Das ist aber schon jetzt Praxis aller Staaten, denen menschenrechtliche Verpflichtungen etwas bedeuten. Kein militärisches Ziel wird ohne ausgiebige Beratung angegriffen. In Syrien ist zu besichtigen, was geschieht, wenn es den Akteuren um Terror und gerade nicht um den Schutz der Zivilbevölkerung geht.

Die Bundeswehr muss sich hier nichts vorwerfen lassen. Sie hat es allerdings wie alle westlichen Armeen zunehmend mit Feinden zu tun, die deren menschenrechtsfreundliche Haltung gezielt ausnutzen. Wenn Kämpfer nicht mehr von Zivilisten zu unterscheiden sind und Krankenhäuser wie Kathedralen nicht mehr heilig, dann steht der Verlierer von vornherein fest. Die Lösung kann allerdings nicht darin bestehen, bei Bedarf rechtliche Fesseln abzulegen, wie das Großbritannien offenbar versuchen will. Krieg muss eingehegt werden. Die Soldaten müssen bestens ausgerüstet in jeden Einsatz gehen; dazu gehört die Kenntnis dessen, was sie auf keinen Fall dürfen. Der Luftschlag von Kundus richtete sich aber gegen von Taliban entführte Tanklastzüge unweit eines Lagers, also tödliche Waffen – und damit legitime Ziele. Die minutiöse Abwägung wie strafrechtliche Aufarbeitung sprechen absolut gegen die jetzt von der Linkspartei verbreitete Parole „Erst bombardieren, dann ignorieren“. Die Bundeswehr verteidigt in Afghanistan nicht nur unsere Sicherheit, sondern auch das Recht.