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Verena Töpper

Urteil zum Schwimmunterricht Das Abendland behält Oberwasser

Muslimische Schülerinnen können zum Schwimmunterricht verpflichtet werden, hat der Menschenrechtsgerichtshof entschieden. Das Urteil ist richtig - die Aufregung darum nicht. Denn hier geht es um Einzelfälle, mehr nicht.
Muslimische Schülerinnen im Ganzkörper-Badeanzug

Muslimische Schülerinnen im Ganzkörper-Badeanzug

Foto: Rolf Haid/ picture-alliance/ dpa

Zwei muslimische Schülerinnen aus Basel müssen weiterhin zum gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungs, haben Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entschieden - und viele jubeln: Endlich setzt mal jemand ein Zeichen gegen "diese Integrationsverweigerer"! Straßburger Richter retten das Abendland!

Tatsächlich hatten deutsche Richter dieses Zeichen schon vor dreieinhalb Jahren gesetzt. Im September 2013 urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass muslimischen Schülerinnen die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen zugemutet werden kann.

Dass nun auch die Straßburger Richter zu diesem Urteil gekommen sind, ist erfreulich - aber der Wirbel um das Urteil geht an der Realität vorbei. An deutschen Großstadtschulen ist es längst Alltag, dass muslimische Schülerinnen beim Baden einen Burkini tragen - wenn denn überhaupt noch Schwimmunterricht angeboten wird. Dass dieser deutschlandweit schleichend von den Stundenplänen verschwindet, ist ein Thema, das Aufregung verdient. Der Fall aus der Schweiz verdient sie nicht.

Wer eine deutsche Schülerin finden will, die aus religiösen Gründen nicht am Schwimmunterricht mit Jungen teilnimmt, muss lange suchen. Ein Fall aus Frankfurt ist öffentlich bekannt - bei insgesamt rund elf Millionen Schülerinnen und Schülern in Deutschland. Aber das Mädchen ist erst vor wenigen Monaten endgültig mit ihrem Anliegen gescheitert: Ihre Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde nicht zur Entscheidung angenommen.

Heinz-Peter Meininger, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft, meint, es gebe "wahrscheinlich mehr Konfliktfälle als in der Öffentlichkeit thematisiert", schließlich würden "viele muslimische Eltern" ihre Kinder zum Schwimmunterricht krankmelden. Aber von wie vielen Schülern reden wir hier? Verlässliche Zahlen zu diesem Thema gibt es nicht.

Eine repräsentative Studie der Deutschen Islam-Konferenz zum Schwimmunterricht ist schon neun Jahre alt. Das Ergebnis damals: Gerade einmal 3,5 Prozent der muslimischen Schülerinnen in Deutschland nehmen aus religiösen Gründen nicht am Schwimmunterricht mit Jungen teil. Selbst wenn sich dieser Wert verdreifacht hätte, wären die absoluten Zahlen immer noch gering.

Doch wenn es um muslimische Schüler geht, erregen sich die Gemüter sofort. Heute wird der Schwimmunterricht oder der Handschlag verweigert, morgen die Scharia eingeführt, so die Argumentation.

Diese Befürchtungen sind unbegründet. Denn die Schüler, die ihrer Lehrerin nicht die Hand geben, oder die Eltern, die ihre Tochter nicht zum Schwimmen schicken, sind Einzelfälle. Dass diesen nicht nachgegeben wird, ist richtig. Aber dass so getan wird, als stünden sie für etwas Größeres, für die Islamisierung Europas - das ist Unsinn.

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