Kommentar

Die EZB an die lange Leine gelegt

Wenngleich viele EZB-Kritiker enttäuscht sind, so hat das Verfassungsgericht der Bundesbank bei der Beteiligung an EZB-Programmen doch Grenzen gesetzt. Das ist gut so, doch die Leine ist relativ lang.

Michael Rasch
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Die EZB nutzt seit der Finanz- und Staatsschuldenkrise Mittel, die weit über die einst übliche Geldpolitik hinausgehen und früher beinahe undenkbar waren. (Bild: Michael Gottschalk)

Die EZB nutzt seit der Finanz- und Staatsschuldenkrise Mittel, die weit über die einst übliche Geldpolitik hinausgehen und früher beinahe undenkbar waren. (Bild: Michael Gottschalk)

Das Mandat der Europäischen Zentralbank (EZB) ist die Gewährleistung von stabilen Preisen. Die Zentralbanker definieren Geldwertstabilität inzwischen mit einer Inflationsrate von unter, aber dicht bei zwei Prozent. Zur Erreichung des Ziels benutzt die EZB seit der Finanz- und Staatsschuldenkrise jedoch Mittel, die weit über die einst übliche Geldpolitik hinausgehen und früher beinahe undenkbar waren. Dazu gehört auch das umstrittene OMT-Staatsanleihe-Kauf-Programm. Viele Beobachter sind der Meinung, die EZB habe ihr Mandat aufs Äusserste gedehnt, etliche meinen gar, sie habe es überdehnt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat nun festgestellt, dass auch die EZB kompetenzbeschränkenden Regeln unterliegt, deren Einhaltung Gerichte kontrollieren. Das ist nicht wenig, denn EZB-Präsident Mario Draghi hat somit nicht freie Hand, unter dem Deckmantel der Geldpolitik alle möglichen Machinationen in Gang zu setzen, etwa die Umverteilung von finanziellen Risiken.

Vom milden und EU-freundlichen Urteil aus Karlsruhe sind dennoch viele enttäuscht. In seinem ersten Urteil hatte das Verfassungsgericht noch glasklar festgestellt, dass die EZB ihre Kompetenzen überschritten und das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verletzt habe. Die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) sahen das diametral anders, lieferten bei der Entscheidung jedoch keine ökonomisch befriedigende Begründung. Karlsruhe hat sich dem Urteil dennoch gebeugt und den offenen Konflikt mit Luxemburg vermieden. Jedoch haben die Verfassungsrichter die Vorbehalte des EuGH als rechtsverbindlich für die Deutsche Bundesbank erklärt, welche die Staatsanleihen im Auftrag der EZB kaufen würde. Damit haben sie eine rote Linie gezogen, wie weit die Bundesbank gehen darf.

Grundsätzlich sind die Grenzen zwischen Währungs- und Geldpolitik auf der einen Seite sowie Wirtschaftspolitik und Staatsfinanzierung auf der anderen manchmal fliessend. Dies bedeutet für die EZB häufig einen schwierigen Balanceakt. Allerdings haben die Zentralbanker in den letzten Jahren selbst dazu beigetragen, dass die Grenzen zwischen Geld- und Wirtschaftspolitik weicher geworden sind, und sie haben sich angreifbar gemacht, indem sie Tatsachen vorgaben, die schwierig nachprüfbar sind und gelegentlich Totschlagargumenten gleichen.

Dazu gehört, dass die EZB ihren geldpolitischen Transmissionsmechanismus als gestört erachtet und deshalb zu Krisenmassnahmen wie beispielsweise dem OMT-Programm zum unbegrenzten Kauf von Staatsanleihen greifen muss. Mit dem OMT formalisierte Mario Draghi 2012 seine Wochen zuvor gemachten Aussagen, dass die EZB alles unternehmen werde («whatever it takes»), um den Euro zu erhalten. In Tat und Wahrheit diente das Programm jedoch dazu, den Mitgliederbestand der Europäischen Währungsunion zu erhalten – und dabei dürfte es sich schwerlich um Geldpolitik handeln.

Dass die EZB eine einheitliche Geldpolitik für die gesamte Euro-Zone verfolgen soll, darf letztlich nicht dazu führen, dass die Zentralbank auch stets eine einheitliche Wirkung der Geldpolitik in jedem Mitgliedsland gewährleisten muss. In den Euro-Ländern verfolgen die Regierungen nämlich unterschiedliche Wirtschaftspolitiken, und es gibt verschiedene Regulierungen für die Arbeits-, die Güter- und die Finanzmärkte. Die bedingungslose Beseitigung von Störungen beim Transmissionsmechanismus bedeutet oft fast zwingend einen Übergang in den Bereich der Wirtschaftspolitik. Dies zeigt auch das OMT-Programm, denn es würden nur Krisenländer in den Genuss der Anleihekäufe durch die EZB kommen, die sich den wirtschaftspolitischen Bedingungen des Rettungsschirms ESM unterworfen haben. Damit hat sich die EZB weit vorgewagt und bewegt sich mindestens im Graubereich zwischen Geld- und Fiskalpolitik.

Je stärker aber Geld- und Wirtschaftspolitik ineinander übergehen, desto stärker wandelt sich letztlich das Verhältnis zwischen EZB, Euro-Ländern und EU zu einem politisch geprägten Kooperationsverhältnis. Dies birgt die Gefahr, dass der Primat der Preisstabilität von anderen Zielen zumindest überlagert wird. Das kann dazu führen, dass die Notenbank an Glaubwürdigkeit und schlimmstenfalls gar an Unabhängigkeit verliert.

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