Ist ein Vergewaltiger als Informant tolerabel?

In Newcastle sind 18 Mitglieder einer Bande von Vergewaltigern verurteilt worden. Sie hatten Hunderte junge Frauen gefügig gemacht und für Sexpartys geliefert. Um das Netzwerk zu zerschlagen, hatte die Polizei von Northumbria einen vorbestraften Vergewaltiger als Informanten eingeschleust, der fast zwei Jahre lange Beweise sammelte. Dieses Vorgehen wird in den britischen Medien kontrovers diskutiert.

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The Independent (GB) /

Polizei darf Gewalttäter nicht bezahlen

Kritik kommt von The Independent, der glaubt, dass weniger umstrittene Ermittlungsmethoden ebenso zum Erfolg geführt hätten:

„Es gab andere Fälle - zu viele - in kleineren und größeren Städten des Landes, bei denen ein solches Vorgehen nicht nötig war und konventionellere Polizeimethoden zu Verurteilungen führten. In einigen Missbrauchsfällen wie jenem in Rotherham war es ein Journalist, Andrew Norfolk von The Times, der beharrlich blieb und immer mehr Material zusammentrug, das letztlich zu einem Einschreiten führte. Daher ist es nicht immer nötig oder gar unverzichtbar, einen derartigen Informanten zu haben - und schon gar nicht, ihm eine große Summe Geld zu zahlen.“

The Guardian (GB) /

Erfolg gibt den Behörden recht

The Guardian verteidigt das Vorgehen der Polizei:

„Informant XY war für eine Tat verurteilt worden, die 15 Jahre zurückliegt. Doch die Tat ähnelte jenen, wegen derer nun ermittelt wurde. Er hatte eine 15-Jährige unter Drogen gesetzt, vergewaltigt und einen anderen Mann eingeladen, sie ebenfalls zu vergewaltigen. ... Was für eine Botschaft vermittelt man dessen Opfer und weiteren, wenn einem Vergewaltiger über 21 Monate hinweg beinahe 10.000 Pfund bezahlt werden, fragen Kinderschutzorganisationen. In diesem moralischen Dilemma wurde in erster Linie nach dem Prinzip der Zweckmäßigkeit vorgegangen. Das Ergebnis, das die Polizei in Northumbria erzielte, hat den Einsatz eines solchen Informanten gerechtfertigt. Doch es war eine grenzwertige Entscheidung, die keinen Präzedenzfall darstellen darf.“