Gefängnis für dänische Ex-Ministerin

Die frühere dänische Integrationsministerin Inger Støjberg ist wegen Amtsvergehens zu 60 Tagen Gefängnis verurteilt worden. Sie hatte 2016 verfügt, ein Asyl suchendes Paar aus Syrien zu trennen, da die Frau minderjährig war. Die Anordnung des Ministeriums, dies immer so zu handhaben, wenn ein Partner minderjährig sei, war aus Sicht des Reichsgerichts rechtswidrig. Applaus in den Kommentarspalten.

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Politiken (DK) /

Ein Sieg für dänische Werte und Rechte

Dass die 26 Angehörigen des sogenannten Reichsgerichts - 13 Richter und 13 abgeordnete Politiker - das harte Urteil mit nur einer Gegenstimme beschlossen, zeigt die Stärke des Rechtsstaats, betont Politiken:

„Dänische Werte sind die Verlierer, sagte Inger Støjberg, unmittelbar nachdem sie vom Reichsgericht klar und deutlich für schuldig befunden wurde. ... Nichts könnte falscher sein. Es sind dänische Werte, die als Sieger hervorgehen. Jene Werte, die im Grundgesetz und in internationalen Konventionen verankert und die das Fundament des Rechtsstaats sind: Dass niemand - nicht einmal eine Ministerin - über dem Gesetz steht. Und dass Minister dafür, wie sie ihre Macht ausüben, zur Verantwortung gezogen werden.“

Jyllands-Posten (DK) /

Als Abgeordnete kaum mehr tragbar

Der Versuch der Ministerin, das Vorgehen im Nachhinein als Hilfe für die Mädchen darzustellen, ist gescheitert, urteilt Jyllands-Posten:

„Støjberg hat versucht, es so aussehen zu lassen, als handele es sich [bei dem Prozess um das Problem der] Kinderbräute. Mehrfach sagte sie, sie stehe 'auf der Seite der Mädchen'. ... Nun haben wir schwarz auf weiß, dass es eben nicht um die Kinderbräute ging, sondern darum, wie sie als Ministerin das Gesetz gebrochen hat. ... 60 Tage Gefängnis sind keine milde Strafe. Und es wirft natürlich die Frage auf, ob Støjberg noch würdig ist, im [dänischen Parlament] Folketing zu sitzen. Die Antwort auf diese Frage obliegt dem Folketing. Aber wenn Würde irgendetwas bedeuten soll, ist es schwer vorstellbar, dass Støjberg ihren Parlamentssitz behält.“