Karlsruher EZB-Urteil :
Das Ende einer bürgerfernen, selbstherrlichen EU

Reinhard Müller
Ein Kommentar von Reinhard Müller
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Deutschland ist einer EU beigetreten, in der die Mitgliedstaaten die Herren der Verträge sind – und jeder Bürger einen Anspruch darauf hat, dass EU-Organe sich im Rahmen der gemeinsam vereinbarten Regeln halten.
Das Karlsruher Urteil zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank ist kein Bruch – sondern ein Zeichen für mehr Demokratie und Rechtsstaat.

Das gab es noch nie in der Geschichte der Europäischen Union. Ein Land verweigert die Gefolgschaft. Das höchste Gericht eines Mitgliedstaates nennt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“ – rechtswidrig, weil gleichsam außerhalb der vertraglichen Grundlagen ergangen. Nach zahlreichen „Ja, aber...“-Entscheidungen, in denen an die demokratische Legitimation der EU erinnert wurde, ist das nun das „Nein“.

Es ist aber kein Bruch mit der bisherigen Linie des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hätte sich lächerlich gemacht, hätte es ein weiteres Mal gedroht, aber nicht ernst gemacht. Und es sollte auch kein Bruch mit der EU sein. Wenn die EZB sich vertragskonform verhält, ändert sich nichts. Deutschland ist einer EU beigetreten, in der die Mitgliedstaaten die Herren der Verträge sind – und jeder Bürger einen Anspruch darauf hat, dass EU-Organe sich im Rahmen der gemeinsam vereinbarten Regeln halten.

Das Beharren auf dieser Form demokratischer Legitimation der EU, die Leitplanken und Segelanweisungen aus Karlsruhe haben schon Bundesregierung und Bundestag mehrfach auf die Palme gebracht. Man kann und muss über die Rolle des Bundesverfassungsgerichts streiten. Es hat aber – mit im Grundgesetz niedergelegten Kompetenzen – dieses Land und ein Stück auch diese EU geformt. Selbstermächtigungen ohne Kontrolle haben in einem demokratischen Staat, aber auch in einem solchen Staatenverbund nichts verloren.

Deshalb ist das Karlsruher Urteil gerade in dieser Zeit so wichtig, in der die EU von starken Fliehkräften heimgesucht wird. Solange es für eine Schuldenunion kein Mandat gibt, kann die EZB keine schaffen. Das sollte auch der Europäische Gerichtshof einsehen, der Karlsruhe bisweilen wie ein Amtsgericht behandelt.

Europa wird auch von Narrativen zusammengehalten. Aber die EU als Staatenverbund ist an das Demokratieprinzip gebunden, und sie ist eine Rechtsgemeinschaft. Diese Botschaft muss ausstrahlen – gerade auch nach Osteuropa. Das ist nicht das Ende der EU, aber hoffentlich das Ende ihrer bürgerfernen, selbstherrlichen Form.