Frankreich: Abtreibung wird zum Grundrecht

Das Recht auf Abtreibung wird in die französische Verfassung aufgenommen. Nach der Abstimmung vergangene Woche erreichte es nun am Montag mit 780 zu 72 Stimmen die nötige Dreifünftelmehrheit beider Parlamentskammern. Premier Attal sprach vom erfolgreichen Abschluss eines langen Kampfes. Die große Mehrheit der Franzosen befürwortet ein liberales Abtreibungsrecht, während die katholische Kirche dagegen ist.

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eldiario.es (ES) /

Eine Garantie gegen den Rückfall ins Leid

Eldiario.es begrüßt die Verfassungsergänzung:

„Die emotionale Rede des Premiers Gabriel Attal wurde unterbrochen und beendet von langen Ovationen im Plenarsaal. Eine Rede, die mit vielen Worten und ungewöhnlicher Deutlichkeit an das Leid erinnerte, das illegale Abtreibung im Leben und im Körper der Frauen im Land verursacht hat. ... In Zeiten des demokratischen Rückschritts sind die Rechte der Frauen die ersten, an denen gerüttelt wird. ... Und genau das geschieht, so Attal, in Ländern wie den USA. ... Oder in Polen und Ungarn. ... Bei den Frauenrechten dürfen wir nicht nachlassen. Die Verfassungsreform ist eine Garantie dafür, dass wir nicht in die Vergangenheit zurückfallen und die Tränen und das Blut der Frauen vergessen.“

La Croix (FR) /

Nicht verbieten, sondern unnötig machen

Die katholische Zeitung La Croix findet, dass ein weiterer Anstieg der Schwangerschaftsabbrüche trotzdem vermieden werden sollte:

„Es bleibt die Frage, warum im Jahr 2024 die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche so dramatisch ansteigt. Sollte man sich nicht eher über die fehlende Erziehung zu einer Form sexueller Verantwortung Gedanken machen - auch bei Männern? Der Schwangerschaftsabbruch sollte nicht verboten werden, aber man sollte alles dafür tun, dass er endlich immer weniger angewandt wird.“

Libération (FR) /

Das kann nur ein Anfang sein

Es bleibt ein langer Weg zur Selbstbestimmung, meint Libération:

„In den letzten 15 Jahren wurden in unserem Land 130 Abtreibungszentren geschlossen. ... Es ist nicht normal, dass man das Département wechseln muss, um innerhalb der gesetzlichen Frist einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu können, und daran wird auch die Verankerung dieses Rechts in der Verfassung nichts ändern. … Auf linker Seite wird auch betont, dass die doppelte Gewissensklausel der Ärzte weiterhin ein konkretes Hindernis ist. … Die Verankerung dieses Rechts in der Verfassung wird ein wichtiger Tag in der Geschichte unserer Republik und auf dem (langen) Weg zur vollen Anerkennung des Rechts der Frauen auf Selbstbestimmung über ihren Körper bleiben, aber Wachsamkeit und Forderungen werden weiterhin angebracht sein.“