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Flüchtige Staatsbürgerschaft. Utopie der Freiheit oder Realität der Unterwerfung?, von Ivaylo Ditchev
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Staatsbürgerschaft und Territorium
Staatsbürgerschaft definiert sich im weitesten Sinne über politische Partizipation, kulturelle Kompetenz, Rechte und Pflichten. Das Territorium universalisiert diese Merkmale: Alle, die am selben Ort ansässig sind, sind Bürger zu gleichen Teilen. Im traditionellen Verständnis hängen Staatsbürgerschaft und Territorium untrennbar zusammen. Aristoteles schrieb über die Bürger: "Dass sie an nichts gemeinsamen Anteil hätten, ist aber offenkundig unmöglich. Der Staat ist nämlich eine Gemeinschaft, und zuerst muss man am Orte Anteil haben. Denn der Ort ist einer für einen Staat, die Bürger aber haben gemeinsamen Anteil an einem Staat ."[1]
Der gemeinsame Raum ermöglicht es, das Gegenüber nicht nur als Individuum, sondern als Person mit bestimmten Funktionen wahrzunehmen. Der Raum ist eine Möglichkeit der Klassifizierung; nach Piaget geschehen Klassifizierungen entweder nach Gebiet oder nach Art. Die Muster politischer Interaktion gestalten sich möglicherweise nach diesen Klassifizierungstypen – dem demos (der an ein bestimmtes Territorium gebunden ist) und dem genos (der sich aus Herkunft und Verwandtschaft ableitet). Mit anderen Worten gibt es Leute, die sich zufällig zusammen an einem Ort wiederfinden und gezwungen sind, ihren gemeinsamen Lebensraum willentlich zu gestalten, und Leute, die aufgrund "essenzieller" Merkmale wie Herkunft, Religion oder Hautfarbe eine Gruppe bilden. Nicht zufällig ist für uns der Begriff der Demokratie von Bedeutung, nicht der Genokratie. Der willkürliche Aspekt des Territoriums lässt alle individuellen Merkmale eines jeden Gruppenmitglieds in den Hintergrund treten und gestattet ihm so Gleichberechtigung und die Möglichkeit zu politischem Handeln.
Robert Sack definiert Territorialität als "geografischen Ausdruck gesellschaftlicher Macht", als die Möglichkeit, "durch die Kontrolle eines Gebietes Menschen und Dinge zu kontrollieren" und als "Strategie, Menschen, Dinge und Beziehungen in unterschiedlichem Maße zugänglich zu machen".[2] Man könnte sagen, dass das Territorium als Mittler im Verhältnis zwischen Individuum und Macht fungiert: Wenn Macht X das Territorium Y beherrscht, bedeutet das für das in Y ansässige Individuum Z noch lange nicht, ebenfalls von X beherrscht zu werden, weil Z das Territorium Y einfach verlassen kann. In einer Genokratie wird das ungehorsame Individuum mit Exkommunikation, fatwah oder Fluch bestraft, in dieser Welt und der nächsten.
Territorien überschneiden sich. Sack führt für die komplizierte Geometrie der Macht ein Beispiel aus dem EU-System an:
Ein Ort X ist entweder öffentlich oder privat; automatisch fällt er in den "Polizeibezirk A", den "Feuerwehrbezirk B", den "Abwasserbezirk C", "Schulbezirk D", "Stadtplanungsbezirk E", "Amtsgerichtsbezirk F", "Landgerichtsbezirk G", "Stadtbezirk H" und "Kreisbezirk I" im "Staat Z". Verschiebt man den Ausgangspunkt ein kleines Stück, verändert sich alles.[3]
Ein Individuum manövriert sich auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen durch unterschiedliche Territorien hindurch. Es wird sich wegen der guten Schulen für diesen oder jenen Bezirk entscheiden, wegen der Steuergesetzgebung für diese oder jene Stadt und so weiter. Diese Mobilität ist grundsätzlich politischer Natur. Das Territorium ist die Bühne, auf der ein Individuum der Macht begegnet, sich ihr unterordnet oder sich auflehnt. Sich in verschiedenen staatsbürgerlichen Kreisen zu bewegen bedeutet, eine Wahl zu treffen und sich in ein Machtverhältnis mit anderen zu begeben. Mit Wahl ist hier die Entscheidung für oder gegen die Aufrechterhaltung der Verhältnisse gemeint – die Unterordnung unter die Regeln der Vorväter oder der Bruch, die Flucht, das Verschwinden aus dem Netzwerk.
[1] Aristoteles: Politik. Schriften zur Staatstheorie, Reclam 1989, 107.
[2] Robert Sack, Human Territoriality. Its Theory and History, Cambridge University Press 1986, 5.
[3] Ebda, 15.
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