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Flüchtige Staatsbürgerschaft. Utopie der Freiheit oder Realität der Unterwerfung?, von Ivaylo Ditchev

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Historische Parallelen

In Zeiten radikalen Wandels hat die Flucht in die Neue Welt immer als ein Ventil für den staatsbürgerlichen Druck gedient. Landprivatisierungen in Großbritannien und die verschärfte Armengesetzgebung von 1834 (für viele der eigentliche Beginn des Kapitalismus) veranlassten 2,5 Millionen Iren, nach Amerika auszuwandern (von denen bis zu 1,5 Millionen verhungerten). Wären solch dramatische Maßnahmen – wie die Vertreibung von Menschen von einem zur Ware gewordenen Landstrich – ohne das Ventil der Migration überhaupt denkbar gewesen?

Die kommunistische Moderne bietet ein weniger bekanntes Beispiel für Mobilität – die induzierte Lenksamkeit. Analysen der kommunistischen Regimes betonen für gewöhnlich den Aspekt der Immobilität, die verschlossenen Grenzen, das Fehlen von Reisepässen für Bauern bzw. lishenzy und so weiter. Dennoch fand in der Sowjetunion während der dreißiger und in Staaten wie Bulgarien und China während der fünfziger und sechziger Jahre eine massenhafte Landflucht statt. In Bulgarien betrug der Anteil der Städter an der Gesamtbevölkerung im Jahr 1946 24 Prozent; 1968 waren es 50 und 1989 73 Prozent. Diese Verstädterung erinnert an die Zustände in Großbritannien zu Hochzeiten der Industrialisierung.

Interne Mobilität war während des Kommunismus nur unter bestimmten, behördlich festgelegten Bedingungen möglich. Menschen, die es nicht nur der besseren Arbeitsaussichten und Entwicklungsmöglichkeiten wegen, sondern auch aufgrund der günstigeren Versorgungslage in die großen Städte zog, mussten eine Zuzugserlaubnis beantragen (UdSSR: propiska, Bulgarien: jitelstvo, China: hukou). Die Zuzugserlaubnis wurde in exakt derselben Weise zugeteilt, in der die Industriestaaten heutzutage Visa ausgeben. Während der sechziger Jahre erlangte die Hälfte aller Neubürger von Sofia ihre Aufenthaltserlaubnis durch Heirat mit einer in Sofia ansässigen Person; 34 Prozent wiesen nach, dass ihre Arbeitskraft in einem Betrieb der Stadt gebraucht wurde (hierzu war die Unterschrift des betreffenden Arbeitgebers vorzuweisen); 16 Prozent der Antragsteller waren ältere Leute, die ihren Kindern in die Stadt nachziehen durften, um dort versorgt zu werden. Der Zeitraum, nach dem eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, verlängerte sich beständig von zwei auf drei auf fünf Jahre im Jahr 1966; während dieser "Probezeit" konnte der zeitweilige Einwohner in sein Dorf zurückgeschickt werden. Ungefähr 11 Prozent der Einwohner von Sofia befanden sich während der sechziger Jahre in dieser Lage. Natürlich war dieser Teil der Bevölkerung der schutzloseste, und er übernahm die unattraktivsten Arbeiten. Je größer die Gruppe internationaler Einwanderer ist, um so sicherer kann sich das System ihrer Unterwerfung sein; dies war in Russland, Rumänien, Albanien und Bulgarien der Fall, nicht jedoch in der Tschechoslowakei, Ungarn und der DDR, wo die Verstädterung bereits vor dem Kommunismus eingesetzt hatte.[1]

[1] Städte wie Moskau und Beijing haben das System des geregelten Zuzugs bis heute beibehalten. Über das Zuzugssystem und das Thema der städtischen Einwohnerschaft unter dem Kommunismus vgl. auch: Ivaylo Ditchev, "Communist Urbanization and Conditional Citizenship",City, Vol. 9, 3 / 2005.

 

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