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Wandel einer Verteidigungsallianz - die Nato, von Bernard von Plate
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Wandel im Selbstverständnis
Einerseits betonen die Allianzmitglieder, dass sie die Kernfunktion der NATO, also die Verteidigung ihrer Mitglieder, nicht durch ein neues Sicherheitsbündnis ersetzen wollen. In dieser Hinsicht ähnelt die NATO einer Versicherung. Sie trifft Vorsorge für den Fall eines Angriffs, der zwar unter den gegebenen Bedingungen unwahrscheinlich ist, aber nicht ausgeschlossen werden kann - ein Aspekt, auf den vor allem die neuen Mitglieder aus Ostmitteleuropa Wert legen.
Andererseits beruht das Selbstverständnis der NATO keineswegs nur auf der Bewahrung des Alten. Nach dem Ende des Ost-West-Konflikts sah sich die NATO vor neue Herausforderungen gestellt. Nahezu fünfzig Jahre lang hatten heiße Kriege in und zwischen europäischen Staaten vermieden werden können, nun waren sie - etwa in Jugoslawien - wieder zu einer bitteren Realität geworden. Dabei ging es nicht mehr um Sieg oder Niederlage zwischen zwei großen Blöcken, sondern wie auf dem Balkan um das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Religion und ethnischer Herkunft.
Friedenserhaltende Maßnahmen
Was unter den Bedingungen des Ost-West-Konflikts undenkbar gewesen wäre, ist seit seinem Ende vielfältige Praxis: die NATO in friedenserhaltenden Einsätzen in Staaten und Regionen in und außerhalb Europas. In den 1990er Jahren überwachte die NATO mit einem Mandat der Vereinten Nationen das gegen Jugoslawien verhängte Flugverbot. In Bosnien und Herzegowina sicherte sie bis Ende 2004 das friedliche Zusammenleben der verschiedenen Volksgruppen und wurde dann bis auf ein kleines Kontingent durch ein europäisches Kommando abgelöst.
Im Kosovo hat die NATO diese Aufgabe nach wie vor ("Kosovo Force"). Allerdings musste sie dabei im März 2004 eine herbe Niederlage einstecken, als sie Zusammenstöße zwischen der albanischen Mehrheit der Provinz und der serbischen Minderheit nicht verhindern konnte. Während gewaltsamer Auseinandersetzungen in Mazedonien im Sommer 2001 ersuchten sowohl die Regierung in Skopje als auch die albanischen Rebellen der UÇK ("Befreiungsarmee für Kosovo") die NATO ausdrücklich, sich in die Überwachung des Konflikts zwischen der slawischen Mehrheitsbevölkerung Mazedoniens und der albanischen Minderheit einzuschalten.
Auf einem Mandat der Vereinten Nationen beruht auch ein Einsatz der NATO, der sowohl außerhalb der Bündnisgrenzen als auch außerhalb Europas stattfindet. Seit 2003 führt sie eine Mission in Afghanistan mit dem Ziel, die Regierung in Kabul gegen Kräfte des gestürzten Talibanregimes zu schützen und mit kleinen Einheiten (Provincial Reconstruction Teams) den zivilen Wiederaufbau im Land zu unterstützen. Deutschland stellt hier mit 2470 Soldaten das größte Truppenkontingent. Die US-Regierung drängt die NATO, sich darüber hinaus im Irak stärker an der Ausbildung von Soldaten und Polizisten zu beteiligen. Die deutsche Regierung hat einer Ausbildungshilfe für den Irak zwar grundsätzlich zugestimmt, tut dies aber nicht auf irakischem Boden.
Krieg auf dem Balkan
Im Frühjahr 1999 hat die NATO zum ersten Mal in ihrer Geschichte Krieg geführt - mit Bombenangriffen gegen Jugoslawien. Auslöser waren die Gräuel gegen die albanische Bevölkerung in der serbischen Provinz Kosovo. Hinzu kam vor allem auf deutscher Seite die Sorge vor den Strömen von Menschen, die der Not im Kosovo zu entfliehen versuchten. Der Krieg endete zwar nach über zwei Monaten mit der Niederlage des diktatorischen Regimes in Belgrad, hinterließ aber auch große Zerstörungen in Jugoslawien.
Das Vorgehen der NATO hat bei vielen Menschen in den Bündnisstaaten und insbesondere auch in Ländern, die wie Russland der NATO nicht angehören und sie für ein Herrschaftsinstrument des größten Bündnismitgliedes USA halten, heftige Kontroversen ausgelöst. Durfte die NATO einen Krieg beginnen, der nicht der Verteidigung gegen einen bewaffneten Angriff auf eines ihrer Mitglieder diente?
Einsatz ohne UN-Mandat
In der UN-Satzung ist verankert, dass jeder Staat das Recht hat, sich gegen einen Angriff allein oder im Bündnis mit anderen zu verteidigen. Doch was ist zu tun, wenn wie in Mazedonien oder der jugoslawischen Provinz Kosovo eine Bevölkerungsgruppe gegen die andere kämpft und es sich also nicht um einen Angriff von außen handelt? Aus völkerrechtlicher Sicht unproblematisch ist es, wenn ein Staat ausdrücklich die Hilfe der NATO ersucht. In Mazedonien war dies der Fall, beim Krieg gegen Jugoslawien als Antwort auf die Vorgänge im Kosovo jedoch nicht.
Wenn also die NATO dennoch einen Konflikt wie den in Jugoslawien gewaltsam beenden will, bedarf sie dafür einer besonderen Legitimation. Diese kann nur vom Sicherheitsrat, dem zentralen Entscheidungsgremium der Vereinten Nationen, erteilt werden. In ihm sind neben den USA, England und Frankreich auch Russland und die Volksrepublik China als Ständige Mitglieder vertreten. Jeder dieser fünf Staaten kann durch sein Veto die Entscheidung für ein gewaltsames Eingreifen verhindern. Im Falle des Kosovo machte Russland von seinem Vetorecht Gebrauch. Die NATO griff dennoch ein.
Diskussion um größeren Handlungsspielraum
Der Konflikt auf dem Balkan hat eine brisante Diskussion entfacht. Dabei geht es im Kern darum, ob der Krieg gegen Jugoslawien ohne die Autorisierung durch die Vereinten Nationen eine Ausnahme oder ein Präzedenzfall war und ob zukünftig weitere Einsätze der NATO auch dann erfolgen, wenn es nicht um die Verteidigung ihrer Mitglieder geht. Kritiker der NATO, die das Bündnis für ein Relikt aus den Zeiten des Kalten Krieges halten, sehen sich in ihrem Verdacht bestätigt, dass sie auf dem Wege ist, unter Führung der USA zu einem Instrument weltweiter Intervention zu werden. Vor allem für Russland war die Missachtung seines Vetorechts im Sicherheitsrat eine bittere Erfahrung, die seinen machtpolitischen Bedeutungsverlust seit Beginn der 1990er Jahre einmal mehr unterstrich. Demgegenüber befürworten andere eine größere Handlungsfreiheit der NATO.
Der Krieg gegen das Taliban-Regime in Afghanistan ist keine Entscheidungshilfe. Er fand die Unterstützung der NATO, weil die Terroranschläge in New York und Washington als ein Angriff auf das Bündnismitglied USA angesehen wurden und - so der Beschluss des UN-Sicherheitsrats einen Tag nach den Attentaten - den USA das Recht zu individueller oder kollektiver Selbstverteidigung zugestanden worden war.
Im strategischen Konzept der NATO, auf das sich die Bündnismitglieder im April 1999 anlässlich des fünfzigsten Jahrestages der Unterzeichnung des Vertrages von Washington geeinigt haben, bringen vor allem zwei Passagen - wenn auch nicht ganz eindeutig - den Wandel im Selbstverständnis zum Ausdruck. Der "fortdauernde Zweck der NATO", so heißt es da, bestehe darin, die Freiheit und Sicherheit aller ihrer Mitglieder zu gewährleisten. "Die Verwirklichung dieses Ziels kann durch Krisen und Konflikte, die die Sicherheit des euro-atlantischen Raums berühren, gefährdet werden. Das Bündnis gewährleistet daher nicht nur die Verteidigung seiner Mitglieder, sondern trägt auch zu Frieden und Stabilität in dieser Region bei."
Im Weiteren ist von der Möglichkeit die Rede, "Krisenreaktionseinsätze" auch dann durchzuführen, wenn sie "nicht unter Artikel 5" (Verteidigung der Allianzmitglieder) fallen. Die Feststellung, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die "primäre Verantwortung" für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit trägt, schließt einen militärischen Einsatz, den die UN nicht sanktioniert haben, nach dem Strategischen Konzept von 1999 jedenfalls nicht aus.
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