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Flüchtige Staatsbürgerschaft. Utopie der Freiheit oder Realität der Unterwerfung?, von Ivaylo Ditchev
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Die Öffnung sozio-politischer Lebensräume bleibt natürlich nicht auf politische Phänomene wie Grenzkontrollen und Visa beschränkt. Während der letzten Jahrzehnte ist es einfacher geworden, die Heimat zu verlassen und sich woanders zu integrieren. Die starren kulturellen Muster in der Ersten Welt, die den Einheimischen Neuankömmlingen gegenüber vielerlei Privilegien gesichert haben, sind ins Wanken geraten; wenn auch nicht immer in der Praxis, dann zumindest doch auf gesetzlicher Ebene und in Bezug auf die aufgeweichten Ideologien der globalisierten Welt. Auch die Zweite und Dritte Welt stehen unter dem Druck, kulturelle Muster durchlässig zu machen. Neu ist dabei nicht das Phänomen an sich, sondern seine ideologische Normalisierung. Demnach haben Menschen nicht nur das Recht, ihren Wohnort frei zu wählen, sondern außerdem ihren kulturellen Kontext, ihre Sprachen, Traditionen und Lebensweisen mitzubringen.
Die globale Utopie einer weltbürgerlichen Zugehörigkeit wurde bislang von einer Handvoll nomadisierender Intellektueller, Politiker oder Geschäftsmänner verkörpert, die sich überall zu Hause fühlen und spezielle internationale Umgangsformen herausgebildet haben (sie begrüßen sich mit Küsschen, bevorzugen die internationale Küche, googeln ihre Gesprächspartner vor einem Treffen und wenden sich an den Taxifahrer, wenn sie vor Ort Informationen brauchen). Problematisch ist, dass sich hinter dieser Fassade der Globalisierung die Realität der zunehmenden Mobilisierung versteckt. Der Durchschnittsmigrant ist nicht freier, sondern ungeschützter.
Bei den Gesprächen, die ich während der letzten zehn Jahre mit bulgarischen Migranten in Frankreich und der Türkei geführt habe, wurde deutlich, dass sich die wenigsten dieser Menschen in ihrem Gastland politisch engagieren, selbst nach ihrer Einbürgerung nicht. Wenn überhaupt, scheinen Migranten von extremistischen Parteien fasziniert zu sein, die einen Einwanderungsstopp versprechen; mangelnde Solidarität scheint für Randgruppen charakteristisch zu sein. Die Emigration verkleinert den "staatsbürgerlichen Horizont": Viele Einwanderer sind an dem Land, in dem sie leben, wenig interessiert. Jener Horizont war schon unter dem Sozialismus eingeschränkt; wie Sheila Fitzpatrick gezeigt hat, bestand unter jenem System die einzig geduldete Form bürgerlicher Einmischung in Verbraucherbeschwerden, in der Empörung über einen Kellner oder Verkäufer zum Beispiel, oder in der Kritik an einem fehlerhaften Zeitungsartikel.[1]
Die meisten Migranten, denen ich begegnet bin, leben in einer zeitlich begrenzten Lebenswelt; ihre wichtigste Zukunftsvision beinhaltet eine Rückkehr in die alte Heimat, die erfolgen soll, sobald sie einen Rentenanspruch erwirtschaftet haben oder anderweitig zu Geld gekommen sind. Der Grund hierfür ist einfach: Nur in der Heimat können sie jenen Erfolg genießen, für den sie so teuer bezahlt haben. Andere Bulgaren werden sie mit Neid und Bewunderung betrachten. Ein weiterer häufig genannter Grund für die geplante Rückkehr ist der Wunsch, "in der Heimat" begraben zu werden. Die Zeitweiligkeit des Migrantenstatus lässt sich natürlich aus dem unglücklichen Wort "Gastarbeiter" sofort herauslesen. In den post-ottomanischen Gebieten bezeichnet gurbet eine ursprünglich Männern vorbehaltene, behördlich strikt geregelte Ausreise zu Arbeitszwecken. Einige der Befragten haben diese Praxis mit dem Armeedienst verglichen. Manche bekommen den "schwarzen Stempel" auf ihren Pass gedrückt, bestechen einen Beamten, ändern in ihrem Namen einen Buchstaben, um das Schengener Computersystem zu täuschen und reisen erneut aus. Diese Menschen haben im Ausland keine Rechte, in ihrer Heimat keine Arbeit – das ideale Menschenmaterial einer neuen sozialen Ordnung.
Obwohl Einwanderer ihre Bürgerrechte aufgeben – die meisten von ihnen freiwillig –, stehen ihnen andere soziale Netzwerke zur Verfügung. Der Migrant hat einen Neffen irgendwo, er kennt jemanden aus seinem Dorf oder zumindest einen serbischen oder türkischen Mittler, der ihn einem Arbeitgeber vorstellen kann. Persönliche und ethnische Bindungen garantieren die eigene Vertrauenswürdigkeit (beispielsweise im Fall privater Geldgeschäfte). Menschenrechte sind, theoretisch betrachtet, etwas Allgemeines; die Position in einem sozialen Netzwerk hingegen ist immer persönlich.
[1] Sheila Fitzpatrick, Everyday Stalinism. Ordinary Life in Extraordinary Times: Soviet Russia in the 1930s, Oxford University Press 1999.
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