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  Sterbehilfe

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In Portugal wird Sterbehilfe bei unheilbar Erkrankten legal. Die links-liberale Parlamentsmehrheit wollte das entsprechende Gesetz schon seit Jahren verabschieden. Doch der konservative Staatspräsident und offene Sterbehilfe-Gegner Marcelo Rebelo de Sousa hatte die Vorlage dreimal abgelehnt und zweimal das Verfassungsgericht angerufen. Nach dem jüngsten parlamentarischen Ja kann er nun kein Veto mehr einlegen.

Die Entkriminalisierung der aktiven Sterbehilfe hat im portugiesischen Parlament seit Jahren eine breite Mehrheit. Doch zwei durch die Abgeordneten angenommenen Gesetzesentwürfe scheiterten letztlich am Staatspräsidenten und am Verfassungsgericht. Nun entscheidet das Parlament über einen weiteren Entwurf. Die Erfolgsaussichten bewertet die Landespresse unterschiedlich.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe am Mittwoch für verfassungswidrig erklärt, weil es gegen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verstoße. Das 2015 eingeführte Gesetz machte den assistierten Suizid nur für Angehörige straffrei; Mitglieder von Sterbehilfevereinen und Mediziner konnten dafür ins Gefängnis kommen. Kommentatoren begrüßen das Urteil.

Portugals Parlament diskutiert am Donnerstag fünf Gesetzentwürfe zum Thema Sterbehilfe. In einem Referendum sollen die Bürger anschließend entscheiden, ob Sterbehilfe künftig legalisiert wird oder nicht. Pros und Kontras zu dem heiklen Thema werden auch in den portugiesischen Medien debattiert.

In Estland hat der Fall einer unheilbar an der Muskelkrankheit ALS erkrankten Frau, die in der Schweiz durch Sterbehilfe ihr Leben beenden möchte, eine Debatte ausgelöst. Kommentatoren diskutieren die Komplexität von Sterbehilfe und wenden sich mit einer klaren Forderung an die Politik.

Der spanische Kongress hat entschieden, das individuelle Recht auf Sterbehilfe gesetzlich zu regeln. Bisher werden sowohl die Beihilfe zur Selbsttötung als auch die aktive Sterbehilfe mit Gefängnis von bis zu sechs Jahren bestraft. Wie bewerten spanische Medien die Entscheidung?

In Italien ist die Debatte über Sterbehilfe neu entbrannt, weil Fabio Antoniani, dort bekannt als DJ Fabo, in einer Schweizer Klinik Euthanasie in Anspruch genommen hat. Der 40-Jährige war seit einem Autounfall 2014 gelähmt und blind und hatte die italienische Politik bis zuletzt gedrängt, Menschen wie ihm das Recht einzugestehen, selbst zu entscheiden, wann sie sterben möchten. Italienische Medien diskutieren den Fall kontrovers.

Der britische Supreme Court hat geurteilt, dass Ärzte künftig bei Patienten in ständig vegetativem Zustand die künstliche Ernährung mit Einverständnis der Angehörigen einstellen dürfen. Dies war bislang nur möglich, wenn die Angehörigen vor Gericht zogen. Einige Journalisten loben die Entscheidung, für andere ist damit eine moralische Grenze überschritten.

Die niederländische Regierung will aktive Sterbehilfe auch für alte Menschen ermöglichen, die nicht schwer krank sind. Einsamkeit oder der Verlust der Unabhängigkeit könnten alte Menschen ebenso quälen und seien deshalb ein legitimer Grund für Sterbehilfe, heißt es in einem Schreiben der Ministerien für Gesundheit und Justiz. Kommentatoren stellen sich die Frage, wie weit die Selbstbestimmung gehen darf.