Eine Kommission des UN-Menschenrechtsrats sieht in ihrem Bericht vier der fünf in der UN-Völkermordkonvention genannten Kriterien erfüllt: Tötung, schwere körperliche oder seelische Schädigung, vorsätzliche Schaffung von lebensbedrohlichen Bedingungen und Maßnahmen zur Verhinderung von Geburten. In der europäischen Presse gehen die Reaktionen auseinander.
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